Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 27 vom 17.6.2005 Seite 611 bis 632
Aufhebung der Beleihungsvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutsche Post Wohnen GmbH über die Festsetzung und Erhebung der Ausgleichszahlung nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) in der jeweils geltenden Fassung und dem 2. Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für das Land Nordrhein-Westfalen (2. AFWoG NRW) in der jeweils geltenden Fassung |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Aufhebung der Beleihungsvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutsche Post Wohnen GmbH über die Festsetzung und Erhebung der Ausgleichszahlung nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) in der jeweils geltenden Fassung und dem 2. Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für das Land Nordrhein-Westfalen (2. AFWoG NRW) in der jeweils geltenden Fassung
237
Aufhebung
der Beleihungsvereinbarung
zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen
und der Deutsche Post Wohnen GmbH
über die Festsetzung und Erhebung der Ausgleichszahlung
nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung
im Wohnungswesen (AFWoG) in der jeweils geltenden
Fassung
und dem 2. Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung
im Wohnungswesen für das Land Nordrhein-Westfalen
(2. AFWoG NRW) in der jeweils geltenden Fassung
Vom 8. Juni 2005
Die
zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport,
und der Deutsche Post Wohnen GmbH, Johanniterstraße 1, 53113 Bonn
abgeschlossene Beleihungsvereinbarung vom 15./18. Dezember 2004 (GV. NRW. 2005 S. 6) tritt zum 30. Juni 2005 außer Kraft.
Bonn,
den 13. Mai 2005
Für die
Deutsche Post Immobilienservice GmbH
Düsseldorf,
den 10. Mai 2005
Für das Land
Nordrhein-Westfalen
Namens des
Ministerpräsidenten
Der Minister
für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport
Dr. Michael V e s p e r
GV. NRW. 2005 S. 627