Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 3 vom 4.2.2005 Seite 19 bis 26

Berichtigung der Verordnung zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 26b SchVG
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Berichtigung der Verordnung zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 26b SchVG

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Berichtigung
der Verordnung zur Änderung von Ausbildungs-
und Prüfungsordnungen gemäß § 26b SchVG

Vom 17. Januar 2005

Die Verordnung zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 26b SchVG vom 11. Dezember 2004 (GV. NRW. S. 792) wird wie folgt berichtigt:

1. Artikel 1 Nr. 1 muss richtig lauten:

„1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

a) In der Zeile „§ 33 Aufgaben für die schriftliche Prüfung“ werden nach dem Wort „Aufgaben“ die Wörter „und Verfahren“ eingefügt.

b) Die Zeile „§ 40 Weitere Berechtigungen“ erhält folgende Fassung:

„§ 40 Weitere Berechtigungen; Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach Klasse 11“.

c) Vor der Zeile „§ 41 Wiederholung der Abiturprüfung“ wird folgende Zeile eingefügt:

„§ 40a Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach Abschluss der Jahrgangsstufe 12“.

2. Der Änderungsbefehl in Artikel 3 Nr. 8 (zu § 43 APO-WbK) muss richtig lauten:

„§ 43 Abs. 1 wird wie folgt geändert:“.

GV. NRW. 2005 S. 21