Berichtigung der Verordnung zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 26b SchVG
223
Berichtigung
der Verordnung zur Änderung von Ausbildungs-
und Prüfungsordnungen gemäß § 26b SchVG
Vom 17. Januar 2005
Die Verordnung zur Änderung von Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen gemäß § 26b SchVG vom 11. Dezember 2004 (GV. NRW. S. 792)
wird wie folgt berichtigt:
1. Artikel 1 Nr. 1 muss richtig lauten:
„1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt
geändert:
a) In der Zeile „§ 33 Aufgaben für die
schriftliche Prüfung“ werden nach dem Wort „Aufgaben“ die Wörter „und
Verfahren“ eingefügt.
b) Die Zeile „§ 40 Weitere Berechtigungen“
erhält folgende Fassung:
„§ 40 Weitere Berechtigungen;
Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach Klasse 11“.
c) Vor der Zeile „§ 41 Wiederholung der
Abiturprüfung“ wird folgende Zeile eingefügt:
„§ 40a Fachhochschulreife (schulischer Teil)
nach Abschluss der Jahrgangsstufe 12“.
2. Der Änderungsbefehl in Artikel 3 Nr. 8 (zu §
43 APO-WbK) muss richtig lauten:
„§
43 Abs. 1 wird wie folgt geändert:“.
GV. NRW. 2005 S.
21
Daten und Software sind urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Publikation: die Redaktion im Ministerium des Innern NRW.