Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 30 vom 26.7.2005 Seite 667 bis 686

Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
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zugehörige Anlagen :
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Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

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Verordnung
über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden
Schulbezirken für Bezirksfachklassen
des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

Vom 14. Juli 2005

Aufgrund des § 84 Abs. 3 Nr. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) wird verordnet:

§ 1

Die Schulbezirke für regierungsbezirksübergreifende Fachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs werden nach Maßgabe der Anlage dieser Verordnung gebildet.

§ 2

Die Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft.

Düsseldorf, den 14. Juli 2005

Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Barbara  S o m m e r

Anlage

GV. NRW. 2005 S. 677