Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 39 vom 17.11.2005 Seite 831 bis 842

Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreise
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Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreise

2005

Verordnung
über die Bestimmung der Sitze und Bezirke
der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer
der Kreisstellen der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
als Landesbeauftragte im Kreise

 

Vom 8. November 2005

 

Auf Grund des § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 4 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 69), wird verordnet:

 

§ 1

Als Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreise werden bestimmt:

 

1. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Aachen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst die kreisfreie Stadt Aachen und den Kreis Aachen. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Düren.

 

2. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Borken der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Kreis Borken. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Borken.

 

3. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Coesfeld der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Kreis Coesfeld. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Coesfeld.

 

4. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Düren der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Kreis Düren. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Düren.

 

5. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Rhein-Erftkreis der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst die kreisfreie Stadt Köln und den Rhein-Erftkreis. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Köln.

 

6. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Euskirchen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Kreis Euskirchen. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Düren.

 

7. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Gütersloh der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Kreis Gütersloh. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Rheda-Wiedenbrück.

 

8. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Heinsberg der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Kreis Heinsberg. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Viersen.

 

9. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Herford-Bielefeld der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst die kreisfreie Stadt Bielefeld und den Kreis Herford. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Herford.

 

10. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Hochsauerland der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Hochsauerlandkreis. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Meschede.

 

11. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Höxter der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Kreis Höxter. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Brakel.

 

12. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Kleve der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Kreis Kleve. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Kleve.

 

13. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Lippe der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Kreis Lippe. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Lage.

 

14. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Märkischer Kreis/Ennepe-Ruhr der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst die kreisfreie Stadt Hagen sowie den Ennepe-Ruhr-Kreis und den Märkischen Kreis. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Lüdenscheid.

 

15. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Mettmann der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst die kreisfreien Städte Düsseldorf, Duisburg, Essen, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie den Kreis Mettmann. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Mettmann.

 

16. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Minden-Lübbecke der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Kreis Minden-Lübbecke. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Lübbecke.

 

17. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Münster der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst die kreisfreie Stadt Münster. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Warendorf.

 

18. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Rhein-Kreis Neuss der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst die kreisfreie Stadt Mönchengladbach und den Rhein-Kreis Neuss. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Köln.

 

19. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Oberbergischer Kreis der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Oberbergischen Kreis. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Lindlar.

 

20. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Olpe der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Kreis Olpe. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Olpe.

 

21. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Paderborn der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Kreis Paderborn. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Paderborn.

 

22. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Recklinghausen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst die kreisfreien Städte Bottrop und Gelsenkirchen sowie den Kreis Recklinghausen. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Coesfeld.

 

23. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Rheinisch-Bergischer Kreis der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst die kreisfreie Stadt Leverkusen und den Rheinisch-Bergischen Kreis. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Lindlar.

 

24. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Rhein-Sieg-Kreis der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst die kreisfreie Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Köln.

 

25. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Ruhr-Lippe der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst die kreisfreien Städte Bochum, Dortmund, Hamm und Herne sowie den Kreis Unna. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Unna.

 

26. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Siegen-Wittgenstein der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Kreis Siegen-Wittgenstein. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Erndtebrück.

 

27. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Soest der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Kreis Soest. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Bad-Sassendorf.

 

28. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Steinfurt der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Kreis Steinfurt. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Saerbeck.

 

29. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Viersen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst die kreisfreie Stadt Krefeld und den Kreis Viersen. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Viersen.

 

30. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Warendorf der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Kreis Warendorf. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Warendorf.

 

31. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Wesel der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise.
Der Bezirk umfasst den Kreis Wesel. Sitz der oder des Landesbeauftragten ist Wesel.

 

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Rheinland als Landesbeauftragte im Kreise vom 13. Februar 1990 (GV. NRW. S. 66, ber. S. 223), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306), und die Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragte im Kreise vom 13. Februar 1990 (GV. NRW. S. 66), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306), außer Kraft.

 

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft.

 

Düsseldorf, den 8. November 2005

 

 

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

 

Der Ministerpräsident

Dr. Jürgen  R ü t t g e r s

 

Der Minister
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Eckhard  U h l e n b e r g

 

GV. NRW. 2005 S. 836