Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 82 vom 20.12.2001 Seite 1581 bis 1608
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Landesreisekostengesetz - VVzLRKG –
I.
203205
Allgemeine Verwaltungsvorschriften
zum Landesreisekostengesetz
- VVzLRKG –
RdErl. d. Finanzministeriums v. 5.11.2001 –
B 2905 – 0.1 – IV A 4
Mein RdErl. v. 22.12.1998 (SMBl. NRW. 203205) wird mit Wirkung vom 1.1.2002 im Einvernehmen mit dem Innenministerium wie folgt geändert:
- In Nummer 3.1 Satz 6 zu § 3 wird die Angabe "300 DM" durch die Angabe "160 Euro" ersetzt.
- In Nummer 2 Satz 1 zu § 6 wird die Angabe "650 DM" durch die Angabe "mindestens 300 Euro" ersetzt.
- In Nummer 6 Satz 1 zu § 6 wird die Angabe "3 Pfennig" durch die Angabe "2 Cent" ersetzt.
- In Nummer 3 Satz 1 zu § 8 wird die Angabe "39 DM" durch die Angabe "20 Euro", die Angabe "150 DM" durch die Angabe "80 Euro" und die Angabe "95 DM" durch die Angabe "50 Euro" ersetzt.
- In Nummer 3 Satz 3 zu § 14 wird die Angabe "9 DM" durch die Angabe "4,50 Euro" und die Angabe "18 DM" durch die Angabe "9 Euro" ersetzt.
- In Nummer 3 zu § 17 wird die Angabe "42 Pfennig" durch die Angabe "22 Cent" ersetzt.
Die bisherigen Anlagen 1 und 2 werden durch die nachfolgenden Anlagen 1 und 2 ersetzt.
MBl. NRW. 2001 S. 1582