Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 27 vom 28.9.2007 Seite 615 bis 630

Jahresabschluss 2005 des LWL-Bau- und Liegenschaftsbetriebes Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 15.8.2006
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Jahresabschluss 2005 des LWL-Bau- und Liegenschaftsbetriebes Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 15.8.2006

Landschaftsverband Westfalen-Lippe


Jahresabschluss 2005 des LWL-Bau- und Liegenschaftsbetriebes

Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
v. 15.8.2006

Die 12. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat in ihrer 5. Tagung am 17. November 2006 den Jahresabschluss 2005 des LWL-Bau- und Liegenschaftsbetriebes festgestellt.

Die Landschaftsversammlung hat beschlossen:

- Der Jahresüberschuss wird nach Verrechnung mit dem Fehlbetrag des Vorjahres in Höhe von T€ 154 mit T€ 1.893 in die Gewinnrücklage eingestellt.

Der Jahresabschluss ist von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW mit folgendem Ergebnis geprüft worden:

LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb

Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Bau- und Liegenschaftsbetrieb des LWL. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung  zum 31.12.2005 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kaufmann & Partner Treuhand KG, Dortmund, bedient.

Diese hat mit Datum vom 15.8.2006 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Münster, für das Geschäftsjahr vom 1.Januar 2005 bis 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den maßgeblichen landesrechtlichen Regelungen liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 106 GO NW und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartung über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kaufmann & Partner Treuhand KG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision

Im Auftrag

Thomas Knuth

(Siegel der Gemeindeprüfungsanstalt NRW)

- MBl. NRW. 2007 S. 628