Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 1 vom 9.1.2020 Seite 1 bis 18
Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamts Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2020 Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe |
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Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamts Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2020 Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
III.
Satzung des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamts Arbeit
aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX
an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten,
Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen
in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2020
Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Vom 18. Dezember 2019
Die Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamts Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Neunten Buchs Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2135) geändert worden ist, an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2020 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Organisation/Zahlen-Fakten-Dokumente/Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht worden.
Münster, den 18. Dezember 2019
Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
Matthias L ö b
- MBl. NRW. 2020 S. 16