Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 20 vom 12.8.2020 Seite 453 bis 460

Öffentlichkeitsbeteiligung zu Managementmaßnahmenblättern für die invasiven gebietsfremden Arten nach der Verordnung (EU) Nummer 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
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Öffentlichkeitsbeteiligung zu Managementmaßnahmenblättern für die invasiven gebietsfremden Arten nach der Verordnung (EU) Nummer 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

II.

Öffentlichkeitsbeteiligung
zu Managementmaßnahmenblättern für die invasiven gebietsfremden Arten
nach der Verordnung (EU) Nummer 1143/2014 über die Prävention und das
Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Bekanntmachung des
Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Vom 14. Juli 2020

Auf Grund des Artikels 26 der Verordnung (EU) Nummer 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 35) wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung betrifft die vorgesehenen Managementmaßnahmen gegen die nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nummer 1143/2014 in Deutschland weit verbreiteten Arten der zweiten Fortschreibung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nummer 2019/1262 der Kommission vom 25. Juli 2019 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung (ABl. L 199 vom 26.7.2019, S. 1).

Bei den zwei weit verbreiteten Arten, die durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 gelistet wurden, handelt es sich um folgende Arten:

Götterbaum (Ailanthus altissima) und Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus).

Die Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter sowie deren Erläuterungen und Hintergrundinformationen liegen vom 1. September 2020 bis zum 16. Oktober 2020 öffentlich aus. Die Anhörungsfrist endet am 2. November 2020.

Die ausgelegten Dokumente werden zur Ansicht und mit der Möglichkeit, sich gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nummer 1143/2014 frühzeitig an der Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung von Managementmaßnahmen zu beteiligen, im Internet unter www.anhoerungsportal.de bereitgestellt.

Zusätzlich können die Dokumente auch in den folgenden Dienststellen zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden:
BR Arnsberg, Hansastraße 19, Raum 019, 59821 Arnsberg,
BR Detmold, Leopoldstraße 15, Raum A 229, 32756 Detmold,
BR Düsseldorf, Cecilienallee 2, Raum Ce 011, 40474 Düsseldorf,
BR Köln, Zeughausstr. 2-10, Raum K 321, 50667 Köln,
BR Münster, Nevinghoff 22, Raum R 313, 48147 Münster.

Bedenken und Anregungen zu den Managementmaßnahmen können bis zum Ende der Anhörungsfrist elektronisch über www.anhoerungsportal.de vorgebracht werden. Falls dies nicht möglich ist, können schriftliche Stellungnahmen an die Bezirksregierungen (Anschriften siehe oben) gesendet werden. Dort besteht auch die Möglichkeit zur Niederschrift.

- MBl. NRW. 2020 S. 459