Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 22 vom 27.8.2020 Seite 467 bis 482
Änderung des Runderlasses „Richtlinien für den Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften“ |
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Änderung des Runderlasses „Richtlinien für den Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften“
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Änderung des Runderlasses
„Richtlinien für den Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften“
Runderlass des
Ministeriums des Innern
Vom 23. Juli 2020
1
Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 5. Oktober 2015 (MBl. NRW. S. 664) wird wie folgt geändert:
In Nummer 6.1 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
2
Dier Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
MBl. NRW. 2020 S. 468