Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 27 vom 20.10.2020 Seite 623 bis 632
Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamtes Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den Kreisen, kreisfreien und Großen kreisangehörigen Städten in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2021 (Ausgleichsabgabesatzung 2021) |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamtes Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den Kreisen, kreisfreien und Großen kreisangehörigen Städten in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2021 (Ausgleichsabgabesatzung 2021)
III.
Satzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamtes Arbeit
aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX
an die örtlichen Träger bei den Kreisen, kreisfreien und
Großen kreisangehörigen Städten in Westfalen-Lippe
für das Haushaltsjahr 2021
(Ausgleichsabgabesatzung 2021)
Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Vom 8. Oktober 2020
Die Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionamtes Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den Kreisen, kreisfreien und Großen kreisangehörigen Städten in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2021 ist im Internet unter https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/der-lwl-im-ueberblick/der-lwl-zahlen/bekanntmachungen/ öffentlich bekannt gemacht worden.
Münster, den 8. Oktober 2020
Der Direktor
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Matthias L ö b
- MBl. NRW. 2020 S. 631