Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 31 vom 24.11.2020 Seite 741 bis 750
Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse“ |
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Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse“
7820
Änderung der
„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung von
Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen
land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse“
Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
- II A 6 – 2661.11.01 -
Vom 23. Oktober 2020
1
Der Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 23. Juli 2015 (MBl. NRW. S. 476), wird wie folgt geändert:
In Nummer 10 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
MBl. NRW. 2020 S. 746