Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 31 vom 24.11.2020 Seite 741 bis 750
Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels |
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Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels
II.
Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels
Bekanntmachung
der Kreispolizeibehörde Heinsberg
Vom 28. Oktober 2020
Bei der Kreispolizeibehörde Heinsberg ist das nachstehend näher bezeichnete Dienstsiegel mit Aufdruck „Der Landrat als Kreispolizeibehörde Heinsberg“ abhandengekommen.
Das Dienstsiegel wird vermisst und hiermit für ungültig erklärt.
Hinweise, die zum Auffinden des Siegels führen sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung, bitte ich unmittelbar der Kreispolizeibehörde Heinsberg, Direktion Zentrale Aufgaben (ZA 2.1), mitzuteilen.
Beschreibung des Dienstsiegels:
Gummistempel, Durchmesser: 24 mm
Polizeistern mit innen liegendem Landeswappen
Umschrift: Der Landrat als Kreispolizeibehörde Heinsberg
Kennziffer: 15
Pusch
MBl. NRW. 2020 S. 746