Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 36 vom 18.12.2020 Seite 843 bis 878
Änderung der „Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung“ |
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Änderung der „Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung“
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Änderung der
„Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von
Projekten und Einrichtungen
auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung“
Runderlass des
Ministeriums für Kultur und Wissenschaft
- 422-03.0 –
Vom 8. Dezember 2020
1
In Nummer 6 des
Runderlasses des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft „Allgemeine
Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der
Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung“ vom 10. Januar 2020 (MBl. NRW. S. 113) wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2020 S. 847