Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 4 vom 10.2.2021 Seite 21 bis 46

Änderung der Satzung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
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Änderung der Satzung der Ärztekammer Westfalen-Lippe

21220

Änderung der
Satzung der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Vom 28. November 2020

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 28. November 2020 aufgrund von § 20 des Heilberufsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2020 (GV. NRW. S. 650) folgende Änderung der Satzung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 22. Oktober 1983 (SMBl. NRW. 21220), zuletzt geändert am 16. März 2019 (MBl. NRW. S. 605) beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. Januar 2021 genehmigt worden ist.

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Die Satzung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 22. Oktober 1983 (SMBl. NRW. 21220), zuletzt geändert am 16. März 2019 (MBl. NRW. S. 605), wird wie folgt geändert:

1. § 7 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 9 werden die folgenden Absätze 10 und 11neu eingefügt:

„(10) Für den Fall einer außergewöhnlichen Lage, in der ein Zusammentreten der Kammerversammlung durch persönliche Anwesenheit der Mitglieder vor Ort nicht möglich oder nicht vertretbar ist, kann auf Beschluss des Kammervorstands die Sitzung als Audio- und/oder Videokonferenz durchgeführt werden, sofern die Möglichkeit eröffnet wird, dass die Mitglieder der Kammerversammlung die ihnen nach dieser Satzung und der Geschäftsordnung zustehenden Rechte ausüben können. Den Kammerangehörigen ist Zugang zur Bild- und/oder Tonübertragung zu ermöglichen. Bei nichtöffentlicher Sitzung haben die Teilnehmer der Sitzung sicherzustellen, dass Dritte vom Inhalt und Verlauf der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Mitschnitte der Sitzung sind nicht zulässig. Davon unberührt bleibt § 3 Absatz 2 der Geschäftsordnung (Aufzeichnung zur Fertigung des Ergebnisprotokolls). Dritten ist nach vorheriger Anmeldung Zugang zu der laufenden Bild- und/oder Tonübertragung zu ermöglichen, soweit die Öffentlichkeit nicht gemäß § 7 Absatz 6 Satz 2 oder 3 dieser Satzung ausgeschlossen ist. Beschlüsse der Kammerversammlung können auch schriftlich oder in elektronischer Form gefasst werden. Ist nach dieser Satzung oder der Geschäftsordnung die geheime Abstimmung oder Wahl vorgesehen und kann diese auf elektronischem Wege nicht gewährleistet werden, so erfolgt die Beschlussfassung oder Wahl im schriftlichen Verfahren entsprechend den Grundsätzen der Briefwahl.

(11) Bei Abstimmungen oder Wahlen gemäß § 7 Absatz 10 dieser Satzung gilt als anwesend, wer an der Abstimmung oder Wahl teilnimmt und die Möglichkeit der Kenntnisnahme der Beratungsunterlagen hat.“

b) Der bisherige Absatz 10 wird Absatz 12.

2. In § 11 wird folgender Absatz 6 angefügt:

„(6) Die Sitzungen des Kammervorstandes werden grundsätzlich als Präsenzsitzung durchgeführt. Sie können auch als Audio- und/oder Videokonferenz durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Sitzungsform trifft die oder der Einberufende, soweit keine hiervon abweichende Entscheidung durch den Kammervorstand erfolgt. Der Kammervorstand kann Beschlüsse zu eilbedürftigen Angelegenheiten im schriftlichen oder elektronischen Verfahren fassen. Wird eine Audio- und/oder Videokonferenz durchgeführt, gilt für die Beschlussfassung § 7 Absatz 11 entsprechend.“

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Diese Änderung der Satzung der Ärztekammer Westfalen-Lippe tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Münster, den 30. November 2020

Dr. med. Johannes Albert  G e h l e

Präsident

Genehmigt:

Düsseldorf, den 18. Januar 2021

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

H a m m

Die Änderung der Satzung der Ärztekammer Westfalen-Lippe wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Internet auf der Homepage der Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ bekannt gemacht.

Münster, den 26. Januar 2021 

Dr. med. Johannes Albert  G e h l e

Präsident

- MBl. NRW. 2021 S. 22