Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 4 vom 10.2.2021 Seite 21 bis 46

Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft“
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Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft“

7861

Änderung der „Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft“


Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
– II A 3-2114.50.10

Vom 19. Januar 2021

1

Der Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft“ vom 30. November 2015 (MBl. NRW. S. 814), der zuletzt durch Runderlass vom 10. März 2020 (MBl. NRW. S. 164) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 neunter Spiegelstrich wird die Angabe „30. September 2003 (MBl. NRW. S. 1254)“ durch die Angabe „10. Juni 2020 (MBl. NRW. S. 309)“ ersetzt.

2. In Nummer 3.1 wird folgender Satz angefügt:

„Die Maßnahme nach Nummer 3.1 wird bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt.“

3. In Nummer 9 Satz 2 wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2021 S. 45