Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 35 vom 6.12.2021 Seite 1003 bis 1030

Sechste Änderung des Runderlasses “Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Sicherung des Zugangs von sozial benachteiligten Familien und Kindern zu Angeboten anerkannter Einrichtungen der Familienbildung“
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Sechste Änderung des Runderlasses “Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Sicherung des Zugangs von sozial benachteiligten Familien und Kindern zu Angeboten anerkannter Einrichtungen der Familienbildung“

21630

Sechste Änderung des Runderlasses
“Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Sicherung des Zugangs von sozial
benachteiligten Familien und Kindern zu Angeboten anerkannter Einrichtungen der
Familienbildung“

Runderlass

des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Vom 30. November 2021

1

Der Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit „Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Sicherung des Zugangs von sozial benachteiligten Familien und Kindern zu Angeboten anerkannter Einrichtungen der Familienbildung“ vom 26. November 2001 (MBl. NRW. S. 1552), der zuletzt durch Runderlass vom 30. November 2018 (MBl. NRW. S. 717) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Der Nummer 7 wird folgende Nummer 7.3 angefügt:

„7.3
Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VVG zu § 44 der LHO, soweit nicht in den Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.“

2. In Nummer 9 Satz 1 wird die Angabe „2021" durch die Angabe „2022" ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2021 S. 1023