Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 36 vom 15.12.2021 Seite 1031 bis 1048
Öffentliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung |
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Öffentliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung
III.
Öffentliche Bekanntmachung
über eine öffentliche Zustellung
Bekanntmachung
des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Vom 19. Oktober 2021
Öffentliche
Zustellung gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 3 des Landeszustellungsgesetzes vom 7.
März 2006 (GV. NRW. S. 94), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23.
Juni 2021 (GV. NRW. S. 762) geändert worden ist.
Für
Frau
N. D.
[gelöscht aufgrund DSGVO]
letzte hier bekannte Anschrift:
[gelöscht aufgrund DSGVO]
kann ein Schriftstück des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen, Az.: [gelöscht aufgrund DSGVO] vom 19. Oktober 2021 nicht
zugestellt werden.
Sie wird hiermit aufgefordert, das Schriftstück an folgender Adresse
unverzüglich abzuholen.
Anschrift:
LANUV NRW
FB 82
Raum 3.2.08
Wuhanstr. 6
47051 Duisburg
Hinweis:
Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 7 des Landeszustellungsgesetzes gilt das Schriftstück
als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs dieser Benachrichtigung
beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen
vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Zustellung des
Schriftstücks durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden,
nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Im Auftrag
R i e m e r
Redaktioneller
Hinweis:
Diese
Veröffentlichung erfolgt zur Wahrung der Rechte der Betroffenen aus der
Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (ABl. L
119 vom 4.3.2016, S. 1) ausschließlich elektronisch und wird nicht abgedruckt.
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