Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 3 vom 31.1.2022 Seite 53 bis 76

Berichtigung der Allgemeinverfügung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Sozialhilfe und Betreuungsgruppen nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (CoronaAVEinrichtungen)“
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Berichtigung der Allgemeinverfügung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Sozialhilfe und Betreuungsgruppen nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (CoronaAVEinrichtungen)“

2128

Berichtigung der Allgemeinverfügung
„Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus
in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Sozialhilfe und
Betreuungsgruppen nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung
(CoronaAVEinrichtungen)“

Vom 26. Januar 2022

In Abschnitt VI. Bekanntgabe der Allgemeinverfügung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Sozialhilfe und Betreuungsgruppen nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (CoronaAVEinrichtungen)“ vom 24. Januar 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 10a) werden die Wörter „Schutzmaßnahmen in vollstationären Einrichtungen“ durch die Wörter „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Sozialhilfe und Betreuungsgruppen nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (CoronaAVEinrichtungen)“ ersetzt.

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Im Auftrag

Dr. Edmund  H e l l e r

- MBl. NRW. 2022 S. 65