Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 23 vom 7.6.2022 Seite 409 bis 472
| Runderlass zur Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der digitalen Transformation im Tourismus in Nordrhein-Westfalen“ (RL DiTu-REACT-EU) |
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Runderlass zur Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der digitalen Transformation im Tourismus in Nordrhein-Westfalen“ (RL DiTu-REACT-EU)
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Runderlass
zur Änderung der
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
der digitalen Transformation im Tourismus in Nordrhein-Westfalen“
(RL DiTu-REACT-EU)
Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Vom 15. Mai 2022
1
Nummer 7 Satz 3 und 4 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung der digitalen Transformation im Tourismus in Nordrhein-Westfalen vom
16. September 2021 (MBl. NRW. S. 221) wird wie folgt
gefasst:
„Vorhaben können eine Laufzeit bis maximal 30. Juni 2023 haben (Bewilligungszeitraum). Der Durchführungszeitraum endet spätestens am 31. März 2023.“
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 445