Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 26 vom 28.6.2022 Seite 563 bis 600

Änderung des Runderlasses „Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die bestehende Pandemie sowie auch zur Bekämpfung und Eindämmung der nach wie vor akuten Covid 19 Pandemie und zur Bekämpfung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen“
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Änderung des Runderlasses „Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die bestehende Pandemie sowie auch zur Bekämpfung und Eindämmung der nach wie vor akuten Covid 19 Pandemie und zur Bekämpfung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen“

20021

Änderung des Runderlasses
„Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch
die bestehende Pandemie sowie auch zur Bekämpfung und Eindämmung der nach wie
vor akuten Covid 19 Pandemie und zur Bekämpfung der unmittelbaren und mittelbaren
Folgen der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen durch die
Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen“

Runderlass
des Ministeriums der Finanzen

Vom 9. Juni 2022

1
Der Runderlass „Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die bestehende Pandemie sowie auch zur Bekämpfung und Eindämmung der nach wie vor akuten Covid 19 Pandemie und zur Bekämpfung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen“ vom 23. Dezember 2021 (MBl. NRW. 2022 S. 10) wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch
die Pandemie sowie auch zur Erhaltung der
Versorgungssicherheit und Handlungsfähigkeit
der Verwaltung Nordrhein-Westfalens in Krisenzeiten“.

2. Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

1
Zur Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die Pandemie sowie zur Erhaltung der Versorgungssicherheit und Handlungsfähigkeit der Verwaltung Nordrhein-Westfalens in Krisenzeiten werden bei Direktaufträgen über Leistungen sowie bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Beschaffung von Leistungen in Abweichung zu den Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung vom 10. Juni 2020 (MBl. NRW. S. 309) die Wertgrenzen vorübergehend erhöht.“

3. In Nummer 6 wird die Angabe „30. Juni 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2022“ ersetzt.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 564