Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 26 vom 28.6.2022 Seite 563 bis 600
Änderung des Runderlasses „Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die bestehende Pandemie sowie auch zur Bekämpfung und Eindämmung der nach wie vor akuten Covid 19 Pandemie und zur Bekämpfung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen“ |
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Änderung des Runderlasses „Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die bestehende Pandemie sowie auch zur Bekämpfung und Eindämmung der nach wie vor akuten Covid 19 Pandemie und zur Bekämpfung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen“
20021
Änderung des Runderlasses
„Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen
durch
die bestehende Pandemie sowie auch zur Bekämpfung und Eindämmung der nach wie
vor akuten Covid 19 Pandemie und zur Bekämpfung der unmittelbaren
und mittelbaren
Folgen der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen
durch die
Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen“
Runderlass
des Ministeriums der Finanzen
Vom 9. Juni 2022
1
Der
Runderlass „Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der
wirtschaftlichen Folgen durch die bestehende Pandemie sowie auch zur Bekämpfung
und Eindämmung der nach wie vor akuten Covid 19
Pandemie und zur Bekämpfung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der
Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen durch die
Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen“ vom
23. Dezember 2021 (MBl. NRW. 2022 S. 10) wird wie
folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der
wirtschaftlichen Folgen durch
die Pandemie sowie auch zur Erhaltung der
Versorgungssicherheit und Handlungsfähigkeit
der Verwaltung Nordrhein-Westfalens in Krisenzeiten“.
2. Nummer 1 wird wie
folgt gefasst:
„1
Zur
Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen
durch die Pandemie sowie zur Erhaltung der Versorgungssicherheit und
Handlungsfähigkeit der Verwaltung Nordrhein-Westfalens in Krisenzeiten werden bei Direktaufträgen über
Leistungen sowie bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte zur
Beschaffung von Leistungen in Abweichung zu den Verwaltungsvorschriften zu § 55
der Landeshaushaltsordnung vom 10. Juni 2020 (MBl. NRW. S. 309) die Wertgrenzen vorübergehend erhöht.“
3. In Nummer 6 wird die Angabe „30. Juni 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2022“ ersetzt.
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 564