Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 28 vom 21.7.2022 Seite 643 bis 652
Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt |
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Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt
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Änderung der Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen
zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt
Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Vom 26. Juni 2022
1
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Errichtung
von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt vom 31. Mai 2021 (MBl. NRW. S. 469), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1.4 Buchstabe a Satz 1 werden nach dem Wort „Infrastruktur“ die Wörter „an der Hafenkante, der Kaimauer, dem Ufer oder der Anlegestelle“ eingefügt.
2. In Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe e werden nach den Wörtern „stammt und“ die Wörter „nach Möglichkeit“ eingefügt.
3. Nummer 5.2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Buchstabe e wird vor dem Wort „Anfahrschutz“ das Wort „Fundament,“ eingefügt.
b) In Buchstabe f wird das Wort „Fundament,“ gestrichen und nach dem Wort „Oberfläche“ werden die Wörter „für Anlage und erforderliche Zuleitungen“ eingefügt.
4. Nummer 5.3 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 wird die Angabe „75 000 Euro“ durch die Angabe „150 000 Euro“ ersetzt und die Angabe „350 000 Euro“ wird durch die Angabe „525 000 Euro“ ersetzt.
b) Folgender Satz wird angefügt:
„Zuwendungsfähige Ausgaben für Dienstleistungen und fabrikneue Teile gemäß Nummer 5.2 Satz 2 Buchstabe b bis j, die nicht einer einzelnen Landstromanlage zugerechnet werden können, sind anteilig auf die zu errichtenden Landstromanlagen umzulegen.“
5. Nummer 6.1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 wird das Wort „Energie“ durch das Wort „Klimaschutz“ ersetzt.
b) In Satz 4 werden die Wörter „Dieses Projekt wird gefördert durch:“ durch die Wörter „Gefördert durch:“ ersetzt.
6. Nummer 7.1 wird wie folgt geändert:
a) Buchstabe f wird wie folgt gefasst:
„f) Angaben zur Erforderlichkeit öffentlich-rechtlicher Genehmigungen und Befreiungen,“
b) Nach Buchstabe f wird folgender Buchstabe g eingefügt:
„g) Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Befreiungen, die zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, sollen mit dem Antrag eingereicht werden, wobei fehlende Genehmigungen mit einem mit der jeweiligen Genehmigungsbehörde abgestimmten voraussichtlichen Nachsendedatum anzukündigen sind,“
c) Die bisherigen Buchstaben g bis i werden die Buchstaben h bis j.
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Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der
Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 650