Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 32 vom 21.9.2022 Seite 695 bis 714

Dritte Änderung der Satzung der Ethik-Kommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
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Dritte Änderung der Satzung der Ethik-Kommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

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Dritte Änderung der Satzung
der Ethik-Kommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe
und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

Vom 19. Juni 2021

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 19. Juni 2021 aufgrund § 7 Heilberufsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), das zuletzt durch Gesetz vom 1. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1109), geändert worden ist, folgende Änderung der Satzung der Ethik-Kommission vom 24. September 2005 (MBl. NRW. S. 1388) beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. Januar 2022 - V A 2 - 93.11.03 – genehmigt worden ist:

Artikel I

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster und die Universität Bielefeld (Medizinische Fakultät OWL) sind nach Maßgabe dieser Satzung beteiligt.“

bb) Der neue Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Die Kommission führt die Bezeichnung: „Ethik-Kommission Westfalen-Lippe.“

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird nach dem Wort „Kammerangehörige“ das Wort „und“ durch das Wort „sowie“ ersetzt und werden nach dem Wort „Wilhelms-Universität“ die Wörter „Münster und der Universität Bielefeld (Medizinische Fakultät OWL)“ eingefügt.

bb) In Satz 2 wird das Wort „Medizinproduktegesetz“ durch das Wort „Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz“ ersetzt und werden die Wörter „der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung,“ gestrichen.

c) In Absatz 3 werden die Wörter „der Ärztekammer“ gestrichen.

d) Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 2 wird das Wort „Medizinproduktegesetz“ durch die Wörter „dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz“ ersetzt.

bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Die Ethik-Kommission kann in ethischen Fragen der Forschung am Menschen auch Nichtärztinnen und Nichtärzte aus Westfalen-Lippe beraten.“

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden nach dem Wort „Münster“ die Wörter „sowie die Fakultätskonferenz der Medizinischen Fakultät OWL der Universität Bielefeld“ eingefügt.

b) Nach Absatz 3 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Es wird eine angemessene Vertretung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Universität Bielefeld (Medizinische Fakultät OWL) angestrebt.“

3. § 4 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Antrag und erforderliche Unterlagen sind als elektronische Dokumente einzureichen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.“

b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Buchstabe b) wird das Wort „Medizinproduktegesetz“ durch die Wörter „dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz“ ersetzt.

bb) In Buchstabe d) werden die Wörter „von Röntgen- oder“ sowie die Wörter „nach der Röntgen- oder der Strahlenschutzverordnung oder“ gestrichen.

4. § 5 Absatz 6 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder in anderer gesetzlich zulässiger Form“ eingefügt.

b) In Satz 3 werden die Wörter „Arzneimittel- und dem Medizinproduktegesetz“ durch die Wörter „Arzneimittelgesetz und dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz“ ersetzt und wird das Wort „schriftlich“ gestrichen.

5. § 7 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Soweit kein Einvernehmen erzielt werden kann, entscheidet eine von der Ärztekammer Westfalen-Lippe, der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Universität Bielefeld (Medizinische Fakultät OWL) paritätisch besetzte Schiedskommission.“

Artikel II

Diese Änderung der Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Münster, den 7. Dezember 2021

Dr. med. Johannes Albert  G e h l e

Präsident

Genehmigt:

Düsseldorf, den 6. Januar 2022

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Az. V A 2 – 93.11.03

Im Auftrag

H a m m

Die Änderung der Satzung wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Westfälischen Ärzteblatt bekannt gegeben.

Münster, den 24. Januar 2022

Dr. med. Johannes Albert  G e h l e

Präsident

- MBl. NRW. 2022 S. 701