Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 35 vom 20.10.2022 Seite 807 bis 816

Erlass zur Einführung von Langzeitarbeitskonten für Beschäftigte des Landes, deren Arbeitsverhältnisse vom Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder erfasst sind (Langzeitarbeitskontenerlass Tarifbereich)
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Erlass zur Einführung von Langzeitarbeitskonten für Beschäftigte des Landes, deren Arbeitsverhältnisse vom Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder erfasst sind (Langzeitarbeitskontenerlass Tarifbereich)

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Erlass zur Einführung von Langzeitarbeitskonten für Beschäftigte des Landes, deren
Arbeitsverhältnisse vom Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst
der Länder erfasst sind (Langzeitarbeitskontenerlass Tarifbereich)

Runderlass
des Ministeriums der Finanzen

Vom 10. Oktober 2022

1
Ziffer 1.4 des Runderlass zur Einführung von Langzeitarbeitskonten für Beschäftigte des Landes, deren Arbeitsverhältnisse vom Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder erfasst sind (Langzeitarbeitskontenerlass Tarifbereich) vom 27. April 2022 (MBl. NRW. S. 397) wird wie folgt geändert:

1. Buchstabe c) wird gestrichen.

2. Der bisherige Buchstabe d wird Buchstabe c.

3. Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe d.

2
Dieser Runderlass tritt rückwirkend zum 1. Mai 2022 in Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 808