Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 40 vom 7.12.2022 Seite 915 bis 934
Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau der Digitalisierung an Ausbildungseinrichtungen gemäß NotSanG und RettAPO (Förderrichtlinie Digitalisierung Rettungsdienstschulen) |
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Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau der Digitalisierung an Ausbildungseinrichtungen gemäß NotSanG und RettAPO (Förderrichtlinie Digitalisierung Rettungsdienstschulen)
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Änderung der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau der
Digitalisierung an Ausbildungseinrichtungen gemäß NotSanG und RettAPO
(Förderrichtlinie Digitalisierung Rettungsdienstschulen)
Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- VA4 – 93.21.02.03 -
Vom 14. November 2022
1
In Nummer 7 der Förderrichtlinie Digitalisierung
Rettungsdienstschulen vom 26. Oktober 2021 (MBl. NRW. S. 1022) wird die Angabe
„31. Dezember 2022“ durch die Angabe „30. Juni 2023“ ersetzt.
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 916