Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 43 vom 21.12.2022 Seite 1019 bis 1032
Zweite Änderung des Runderlasses „Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die Pandemie sowie zur Erhaltung der Versorgungssicherheit und Handlungsfähigkeit der Verwaltung Nordrhein-Westfalens in Krisenzeiten“ |
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Zweite Änderung des Runderlasses „Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die Pandemie sowie zur Erhaltung der Versorgungssicherheit und Handlungsfähigkeit der Verwaltung Nordrhein-Westfalens in Krisenzeiten“
20021
Zweite Änderung des Runderlasses
„Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen
durch
die Pandemie sowie zur Erhaltung der Versorgungssicherheit und
Handlungsfähigkeit
der Verwaltung Nordrhein-Westfalens in Krisenzeiten“
Runderlass
des Ministeriums der Finanzen
Vom 13. Dezember 2022
1
In
Nummer 6 des Runderlasses „Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der
wirtschaftlichen Folgen durch die Pandemie sowie zur Erhaltung der
Versorgungssicherheit und Handlungsfähigkeit der Verwaltung
Nordrhein-Westfalens in Krisenzeiten“ vom 23. Dezember 2021 (MBl. NRW. S. 10), der
durch Runderlass vom 9. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 564) geändert worden ist, wird
die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2023“ ersetzt.
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 1020