Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 43 vom 21.12.2022 Seite 1019 bis 1032
Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Implementierung und zum Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements in den Kommunen (Kommunales Integrationsmanagement NRW) |
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zugehörige Anlagen : |
Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Implementierung und zum Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements in den Kommunen (Kommunales Integrationsmanagement NRW)
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Änderung der
Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Implementierung und zum Betrieb
eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements in den Kommunen
(Kommunales Integrationsmanagement NRW)
Runderlass
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration
- 625 -
Vom 6. Dezember 2022
1
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Implementierung und
zum Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements in den
Kommunen vom 25. November 2020 (MBl. NRW. S. 767)
wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1.1 werden die Wörter „vom 10. Juni 2020 (MBl. NRW. S. 309)“ durch die Wörter „vom 6. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 445)“ ersetzt.
2. In Nummer 2 werden die Wörter „Migrationshintergrund entsprechend § 4 Absatz 1 Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 14. Februar 2012 (GV. NRW. S. 97)“ durch die Wörter „Einwanderungsgeschichte entsprechend § 4 Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) vom 25. November 2021 (GV. NRW. S. 1213a)“ ersetzt.
3.Die Nummer 4 wird wie folgt geändert:
a) In Buchstabe a werden die Wörter „Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration“ durch die Wörter „Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration“ ersetzt und die Angabe „vom 27. März 2018 (MBl. NRW. S. 179)“ gestrichen.
b) In Buchstabe f werden die Sätze 2 und 3 aufgehoben.
4. In Nummer 5.4.1.1. Satz 3 wird die Angabe „55 000“ durch die Angabe „57 000“ ersetzt.
5. Nummer 7.1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2023“ ersetzt und werden die Wörter „(für einen Zeitraum bis maximal 2022)“ gestrichen
b) Satz 3 wird aufgehoben.
6. Nummer
7.2 Satz 2 wird aufgehoben.
7. Nummer
7.3 Satz 2 wird aufgehoben.
8. Nummer
7.4. wird die Angabe „3“ durch „2“ ersetzt.
9. Nummer
8 wird wie folgt geändert:
a) In Satz
1 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2023“ ersetzt.
b) Satz 4 wird
wie folgt gefasst: „Die Muster und Anlagen sind auch bei der
Bewilligungs-behörde unter
https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-integration/foerderung-kommunen/kommunales-integrationsmanagement-kim
erhältlich.“
10. Die
Anlagen 1 erhält die aus dem Anhang ersichtliche Fassung.
11. Anlage
2 wird aufgehoben.
12. Anlage
3 wird Anlage 2 und erhält die aus dem Anhang ersichtliche Fassung.
2
Die Anlagen werden nicht im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen
abgedruckt. Eine Einsichtnahme ist über die nicht amtliche elektronische
Fassung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW.) und in der Sammlung des bereinigten
Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl. NRW.) unter https://recht.nrw.de möglich.
3
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und mit
Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 1028