Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 43 vom 21.12.2022 Seite 1019 bis 1032
Dritte Änderung der Richtlinien zur Zusammenarbeit zwischen den Veterinär-, Lebensmittel-, und Futtermittelüberwachungs- sowie den Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Verstößen gegen lebensmittel- und futtermittelrechtliche Vorschriften |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Dritte Änderung der Richtlinien zur Zusammenarbeit zwischen den Veterinär-, Lebensmittel-, und Futtermittelüberwachungs- sowie den Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Verstößen gegen lebensmittel- und futtermittelrechtliche Vorschriften
3214
Dritte Änderung der Richtlinien
zur Zusammenarbeit zwischen den Veterinär-, Lebensmittel-, und Futtermittelüberwachungs-
sowie den Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Verstößen gegen
lebensmittel- und futtermittelrechtliche Vorschriften
Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
IV.6 - 65.02.01.04-001002
des Ministeriums der Justiz
4640 - III. 5
und des Ministeriums des Innern
42.2 - 62.18.03
Vom 28. November 2022
1
In Nummer 4 des Gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums
für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des
Justizministeriums und des Innenministeriums vom 12. September 2007 (MBl. NRW. S. 927), der zuletzt durch Gemeinsamen Runderlass
vom 6. November 2017 (MBl. NRW. S. 975)
geändert worden ist, wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 1029