Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 43 vom 21.12.2022 Seite 1019 bis 1032
Zweite Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II““ |
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Zweite Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II““
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Zweite Änderung
der
„Richtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen für eine „Ressourceneffiziente
Abwasserbeseitigung NRW II““
Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
– IV-7 61.09.06.02 –
Vom 8. Dezember 2022
1
In Nummer 14 Satz 2 des Runderlasses „Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen für eine „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ vom 10.
April 2017 (MBl. NRW. S. 373), der zuletzt durch Runderlass vom 15. November 2021 (MBl. NRW. S. 1024) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember
2022“ durch die Angabe „30. Juni 2023“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 1030