Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 8 vom 22.3.2023 Seite 177 bis 208

Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der digitalen Transformation im Tourismus in Nordrhein-Westfalen
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Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der digitalen Transformation im Tourismus in Nordrhein-Westfalen

702

Zweite Änderung der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
der digitalen Transformation im Tourismus in Nordrhein-Westfalen

Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Vom 22. Februar 2023

1
Nummer 7 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der digitalen Transformation im Tourismus in Nordrhein-Westfalen vom 16. September 2021 (MBl. NRW. S. 227), die durch Runderlass vom 15. Mai 2022 (MBl. NRW. S. 445) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Vorhaben können eine Laufzeit bis maximal 30. September 2023 haben (Durchführungs- und Bewilligungszeitraum).“

2. Satz 4 wird aufgehoben.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2023 S. 183