Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 13 vom 18.4.2023 Seite 355 bis 376
Erste Änderung des Runderlasses für die Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen als zentrale Auskunftsstelle |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
zugehörige Anlagen : |
Erste Änderung des Runderlasses für die Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen als zentrale Auskunftsstelle
2151
Erste Änderung des Runderlasses für die
Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen
als zentrale Auskunftsstelle
Runderlass
des Ministeriums des Innern
Vom 23. März 2023
1
Die Anlage 1 des Runderlasses „Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen als
zentrale Auskunftsstelle“ vom 28. Mai 2020 (MBI. NRW. S. 378) erhält die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche
Fassung.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der
Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2023 S. 368