Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 17 vom 12.5.2023 Seite 435 bis 450
Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kindertagesbetreuung – Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ |
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Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kindertagesbetreuung – Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“
21701
Änderung der Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und
Kindertagesbetreuung – Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“
Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- VI A 1 - 92.12.02
Vom 3. Mai 2023
1
In
Nummer 7 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und
Kindertagesbetreuung – Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ vom 21. September
2020 (MBl. NRW. S. 615) wird die Angabe „2023“ durch
die Angabe „2025“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2023 S. 446