Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 18 vom 23.5.2023 Seite 451 bis 496
Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach Maßgabe des Landeshaushalts 2023 |
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zugehörige Anlagen : |
Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach Maßgabe des Landeshaushalts 2023
II.
Bekanntgabe der Zuweisungen
an Gemeinden und Gemeindeverbände
nach Maßgabe des Landeshaushalts 2023
Gemeinsame
Bekanntmachung
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
- 303-47.04.03/01-2542/23 -
und des Ministeriums der Finanzen
- –H 1400-9-2023-9989 – I 1
-
Vom 14. April 2023
Gemäß § 22 des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2023 vom 21. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1110) geben wir in der Anlage die haushaltsmäßige Zuordnung und die Zweckbestimmung mit den Haushaltsansätzen für die Zuweisungen bekannt, die den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach Maßgabe des Landeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 auf Grundlage des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 vom 21. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1137) gewährt werden sollen.
- MBl. NRW. 2023 S. 483