Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 20 vom 6.6.2023 Seite 509 bis 546
Runderlass zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw)- Programmbereich Emissionsarme Mobilität (Förderrichtlinie progres.nrw - Emissionsarme Mobilität) |
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Runderlass zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw)- Programmbereich Emissionsarme Mobilität (Förderrichtlinie progres.nrw - Emissionsarme Mobilität)
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Runderlass zur Änderung der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und
Energiesparen“ (progres.nrw)- Programmbereich Emissionsarme Mobilität
(Förderrichtlinie progres.nrw - Emissionsarme Mobilität)
Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Vom 28. April 2023
1
Der
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle
Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw)-
Programmbereich Emissionsarme Mobilität (Förderrichtlinie progres.nrw -
Emissionsarme Mobilität) vom 31. März 2023 (MBl. NRW. S. 537) wird wie folgt
geändert:
1. In Nummer 6.4.1 werden die Wörter „Stellplatz- oder Garagenkomplexe im Bestand“ durch die Wörter „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ ersetzt.
2. In Nummer 6.4.3.2. wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt: „Gefördert werden nur Netzanschlüsse an bereits bestehenden Standorten.“. Die bisherigen Sätze 2 bis 5 werden zu den Sätzen 3 bis 6.
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2023 S. 546