Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 27 vom 19.7.2023 Seite 731 bis 766
Änderung des Runderlasses „Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“ |
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Änderung des Runderlasses „Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“
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Änderung des
Runderlasses „Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener
Investitionen in den
Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“
Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Vom 4. Juli 2023
1
In
Nummer 5.4 Satz 4 des Runderlasses „Erlass zur Kompensation von Schäden in
Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die
Corona-Pandemie“ vom 19. Oktober 2022 (MBl. NRW. S. 818) wird die Angabe „31.
Mai 2023“ durch die Angabe „15. Juli 2023“ ersetzt.
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2023 S. 749