Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 34 vom 28.8.2023 Seite 919 bis 926
Anwendung des Mutterschutzgesetzes auf die im Landesdienst beschäftigten Arbeitnehmerinnen |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Anwendung des Mutterschutzgesetzes auf die im Landesdienst beschäftigten Arbeitnehmerinnen
20310
Anwendung
des Mutterschutzgesetzes auf die
im Landesdienst beschäftigten Arbeitnehmerinnen
Runderlass
des Ministeriums der Finanzen
4000 – 1.7 – IV
Vom 20. Januar 2021
1
Der Runderlass des Finanzministeriums zur Anwendung des
Mutterschutzgesetzes auf die im Landesdienst beschäftigten Arbeitnehmerinnen vom
6. November 2007 (MBl. NRW. S. 782) wird
aufgehoben.
2
Dieser Runderlass
tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2023 S. 920