Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 45 vom 16.11.2023 Seite 1301 bis 1312
Vierte Änderung des Runderlasses „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände“ |
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Vierte Änderung des Runderlasses „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände“
652
Vierte Änderung des Runderlasses
„Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte
der Gemeinden und Gemeindeverbände“
Runderlass
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
304 - 48.05.01/01-8/23
Vom 10. November 2023
1
In
Nummer 6 des Runderlasses „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der
Gemeinden und Gemeindeverbände“ vom 16. Dezember 2014 (MBl. NRW. S. 866), der zuletzt
durch Runderlass vom 24. November 2021 (MBl. NRW. S. 1043) geändert worden ist,
wird die Angabe „2023“ durch die Angabe „2028“ ersetzt.
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2023 S. 1302