Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 2 vom 26.1.2024 Seite 21 bis 120

Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Arbeiter vom 16. März 1974
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Arbeiter vom 16. März 1974

203310

Tarifvertrag
über die Bewertung der Personalunterkünfte
für Arbeiter vom 16. März 1974

Runderlass des Ministeriums der Finanzen
B 4200 - 6.1 – IV

Vom 2. Januar 2024

1

Der Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Arbeiter vom 16. März 1974 (MBl. NRW. S. 490), der zuletzt durch Runderlass vom 3. Januar 2023 (MBl. NRW. S. 24) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „8,90“ durch die Angabe „9,34“, die Angabe „9,86“ durch die Angabe „10,34“, die Angabe „11,28“ durch die Angabe „11,83“, die Angabe „12,54“ durch die Angabe „13,16“ und die Angabe „13,36“ durch die Angabe „14,02“ ersetzt.

2. In § 3 Absatz 4 Satz 5 wird die Angabe „5,33 Euro“ durch die Angabe „5,59 Euro“ ersetzt.

3. In der Fußnote zu § 3 wird die Angabe „2023“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

- MBl. NRW. 2024 S. 22