Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 20 vom 13.6.2024 Seite 629 bis 656
Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen bei Bauaufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen (BNB-Anwendung Nordrhein-Westfalen) |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen bei Bauaufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen (BNB-Anwendung Nordrhein-Westfalen)
236
Anwendung
des Bewertungssystems
Nachhaltiges Bauen bei Bauaufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen
(BNB-Anwendung Nordrhein-Westfalen)
Runderlass
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Vom 28. Mai 2024
1
Zielsetzung
Mit der Gestaltung seiner Gebäude trägt das Land Nordrhein-Westfalen eine besondere Verantwortung für den Menschen und die gebaute Umwelt. Ziel ist es, Zertifizierungssysteme für mehr Qualität beim Planen und Bauen von Gebäuden und deren Außenanlagen sichtbar, nachhaltig und in vorbildlicher Weise als ein zentrales Steuerungsinstrument einzusetzen. Mit klaren Zielvorgaben soll das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen, im Folgenden BNB, regelmäßig angewandt werden und dadurch zur Umsetzung der baupolitischen Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen beitragen.
2
Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf Baumaßnahmen des Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes Nordrhein-Westfalen, der Universitätsklinika, der Hochschulen (soweit diese mit Landesmitteln in eigener Zuständigkeit errichtet werden) sowie auf die Baumaßnahmen, die bei den Einzelplänen der jeweiligen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen veranschlagt werden. Bei den Baumaßnahmen handelt es sich um Neubauten, Komplettmodernisierungen oder Teilmodernisierungen einschließlich jeweils zugehöriger Außenanlagen. Der Anwendungsbereich gilt gleichermaßen für Öffentlich-Private-Partnerschaften und - sofern eine Marktverfügbarkeit erzielt werden kann - für externe Anmietungen. Die Umsetzung dieses Runderlasses im Rahmen des Anwendungsbereiches erfolgt durch die für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben zuständigen Stellen. Die Anwendung ist für in sich abgeschlossene Baumaßnahmen mit Bauwerkskosten von über 15 000 000 Euro brutto (Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276:2018-12) verpflichtend. Grundlage für die Ermittlung der Bauwerkskosten ist das genehmigte oder in begründeten Fällen vorläufige Raumprogramm. Ausgenommen sind Baumaßnahmen, deren Bedarfsplanung zum Inkrafttreten des Runderlasses „BNB-Einführung Nordrhein-Westfalen“ vom 5. Oktober 2021 (MBl. NRW. S. 881) bereits abgeschlossen war (Stichtag: 24. Mai 2022).
3
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen ist im Internet unter www.bnb-nachhaltigesbauen.de in der jeweils gültigen Fassung abzurufen. Der Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“, im Folgenden Leitfaden, des für Bauwesen zuständigen Bundesministeriums ist im Internet unter www.nachhaltigesbauen.de in der jeweils gültigen Fassung abzurufen. Er erläutert die Inhalte des BNB und legt dessen Anwendung fest. So unterstützt er die Implementierung von Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungs- und Entscheidungsprozessen durch die Formulierung geeigneter Methoden und Empfehlungen. Bereits in der Projektentwicklung werden Zielvereinbarungen und entsprechende Nachweismethoden zur Qualitätskontrolle und Dokumentation festgelegt. Der Leitfaden hat für die Anwendung des BNB bei Bauaufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen einen empfehlenden Charakter.
4
BNB-Bewertungsziele
Für nachstehend aufgeführte Bauaufgaben ist eine Zielvereinbarung gemäß Leitfaden mit einer Gesamtbewertung mindestens in „Silber“ verbindlich und in die jeweilige Bedarfsplanung zu integrieren. Um die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand zu stärken, ist solchen Baustoffen und Bauprodukten der Vorzug zu geben, die einen geringeren CO2-Fußabdruck als herkömmliche Materialien aufweisen. Es sind bevorzugt ressourcenschonende Materialien einzusetzen, zum Beispiel Recyclingbaustoffe, um die Kreislaufwirtschaft im Land Nordrhein-Westfalen zu stärken und anzureizen. Dies gilt insbesondere für geeignete und qualitätsgesicherte rezyklierte Gesteinskörnungen in Recyclingbeton.
4.1
Regelmäßige BNB-Bewertung
Es gelten die im Internet unter www.bnb-nachhaltigesbauen.de in der jeweils gültigen Fassung abzurufenden Systemvarianten. Dies betrifft insbesondere
1. Neubauten von
a) Büro- und Verwaltungsgebäuden,
b) Unterrichtsgebäuden,
c) Laborgebäuden und
d) Außenanlagen sowie
2. Komplettmodernisierungen von
a) Büro- und Verwaltungsgebäuden und
b) Unterrichtsgebäuden.
4.2
Sinngemäße Anwendung des BNB
Wenn die Anwendungseinstufung der Konformitätsprüfstelle nach Nummer 5.1 ergibt, dass keine Systemvariante angewandt werden kann, entscheidet die nach Nummer 5.3 zuständige BNB-Koordination im Einvernehmen mit dem zuständigen Ressort, welche Kriterien-Steckbriefe des BNB im Rahmen einer sinngemäßen Anwendung des BNB angewandt werden. Für die ausgewählten Steckbriefe soll im Mittel der nach Nummer 4 geforderte Silber-Standard erreicht werden. Sofern für bestimmte Gebäudearten eine reguläre Zertifizierung nicht nach BNB, sondern nur nach dem Zertifizierungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen möglich ist, kann diese anstelle der sinngemäßen Anwendung des BNB erfolgen. Bei Außenanlagen bis insgesamt 1 500 Quadratmetern baukostenrelevanter Fläche kann das BNB-Modul Außenanlagen grundsätzlich sinngemäß angewandt werden.
5
Durchführung der Zertifizierungsverfahren
5.1
Anwendungseinstufung
Zu Beginn der Bedarfsplanung stellt die jeweils zuständige Stelle für alle Baumaßnahmen im Anwendungsbereich dieses Runderlasses eine Anfrage zur Anwendungseinstufung bei der BNB-Konformitätsprüfstelle, im Folgenden KPS. Hierfür stellen die KPS und das für Bau zuständige Ministerium ein standardisiertes Muster zur Verfügung, welches auf der Homepage des für Bau zuständigen Ministeriums unter Bauaufgaben des Landes aufgerufen werden kann. Von der KPS wird regelmäßig binnen vier Wochen nach Eingang der Anfrage festgelegt, ob eine der unter Nummer 4.1 genannten BNB-Systemvarianten angewandt werden kann. Mit der Anfrage zur Anwendungseinstufung wird die Baumaßnahme bei der KPS angemeldet. Mit der Anwendungseinstufung durch die KPS wird das Muster einer Zielvereinbarungstabelle zur Verfügung gestellt. Dieses enthält - soweit allgemein möglich - übliche Empfehlungswerte für die Gesamtbewertung in „Silber“. Bei mehreren Realisierungsvarianten wird die Anfrage zur Anwendungseinstufung nur für eine Variante gestellt. Sollte im Projektverlauf eine andere Variante zur Umsetzung kommen, können die Ergebnisse der Anwendungseinstufung und der Zielvereinbarungstabelle fortgeschrieben und gegebenenfalls in Abstimmung mit der KPS in eine andere Systemvariante übertragen werden.
5.2
Konformitätsprüfstelle KPS (Zertifizierungsstelle)
Die Konformitätsprüfstelle für landesfinanzierte Bauangelegenheiten ist die Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Zertifizierung auch von privaten Anbietern mit behördlicher Anerkennung durchgeführt werden.
5.3
Planungs- und baubegleitende Koordinierung
Zur Umsetzung der BNB-Bewertung und zur Qualitätssicherung ist die Durchführung einer qualifizierten planungs- und baubegleitenden Koordinierung erforderlich. Bis zur Einbindung gegebenenfalls extern beauftragter BNB-Koordinatorinnen und BNB-Koordinatoren (oder vergleichbar anerkannter Qualifikationen) soll die planungs- und baubegleitende Koordinierung durch die für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben zuständigen Stellen intern erfolgen. Je nach Projekt- und Vertragskonstellation und Projekterfahrung können Projekte intern oder extern koordiniert werden. Es wird empfohlen, Strukturen zu schaffen, in denen Projekte verstärkt intern koordiniert werden. Dies soll die Unabhängigkeit von externen Akteuren erhöhen, zu wirtschaftlichen Lösungen führen, neue Steuerungsmöglichkeiten eröffnen und Synergien zum Beispiel bei der digitalen Bauwerksdokumentation ermöglichen.
5.4
Building Information Modeling (BIM)
BIM ist eine ganzheitliche, kooperative und digitale Arbeitsmethode des Planens, Bauens und Betreibens von Bauwerken. Im Fall einer BIM-basierten Planung sind Daten aus dem BIM-Modell für die Erstellung von Berechnungen zur Nachhaltigkeit bereitzustellen. Informationsanforderungen einschließlich der erforderlichen Informationsbedarfstiefe sind Teil des strategischen Informationsmanagements. Der Datenaustausch sollte frühzeitig auf Projektebene abgestimmt werden. In geeigneten Fällen soll das BIM-Modell um die Ergebnisse der Nachweisführung angereichert werden. Als Arbeitshilfe kann die II. BIM-Handlungsempfehlung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (Veröffentlichung 2023/MHKBD B-512) hinzugezogen werden, welche auf der Homepage des für Bau zuständigen Ministeriums aufgerufen werden kann.
5.5
Zertifizierung
Nach Abschluss von Baumaßnahmen gemäß Nummer 4.1 ist ein Nachhaltigkeitszertifikat der KPS mit einer Gesamtbewertung mindestens in „Silber“ verbindlich nachzuweisen. Das Zertifikat ist durch die für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben zuständigen Stellen binnen vier Wochen nach Erhalt gegenüber dem für Bau zuständigen Ministerium anzuzeigen. Optional kann auch bei der sinngemäßen Anwendung des BNB gemäß Nummer 4.2 in Abstimmung mit der Konformitätsprüfstelle bei Anwendung von mehr als 80 Prozent der Steckbriefe nach BNB zertifiziert werden. Wenn die Bedarfsplanung anlaufender Baumaßnahmen bis zum Inkrafttreten dieses Runderlasses bereits abgeschlossen ist, gilt zur Zertifizierung die Regelung des Runderlasses „BNB-Einführung Nordrhein-Westfalen“ vom 5. Oktober 2021.
6
Zentrale Steuerung
Das für Bau zuständige Ministerium steuert in Abstimmung mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium die BNB-Anwendung in Nordrhein-Westfalen. Neben Initialberatungen beinhaltet dies auch die Vermittlung von Schulungsangeboten. Im Rahmen der Steuerung werden Verfahren aufeinander abgestimmt und vereinheitlicht.
7
Schulungsangebote
Im Auftrag des für Bau zuständigen Ministeriums bietet der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen für alle vom Anwendungsbereich nach Nummer 2 betroffenen Personenkreise verschiedene Schulungsformate an. Bei verfügbaren Kapazitäten können auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer öffentlicher Einrichtungen an den Schulungen teilnehmen.
8
Evaluation
Das für Bau zuständige Ministerium evaluiert die Umsetzung dieses Runderlasses im zweiten Jahr nach der Veröffentlichung und prüft zur stufenweisen Anwendung des BNB die Angemessenheit der zugrundeliegenden Anforderungen und Empfehlungen.
9
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und am 31. Dezember 2029 außer Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Runderlasses tritt der Runderlass „BNB-Einführung Nordrhein-Westfalen“ vom 5. Oktober 2021 (MBl. NRW. S. 881) außer Kraft.
- MBl. NRW. 2024 S. 639