Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2025 Nr. 17 vom 2.4.2025 Seite 579 bis 604
| Veröffentlichung diözesaner Bestimmungen betreffend die Vermögensverwaltung und Vertretung von Kirchengemeinden und (Kirchen-) Gemeindeverbänden |
|---|
| Normkopf Norm Normfuß |
| zugehörige Anlagen : |
Veröffentlichung diözesaner Bestimmungen betreffend die Vermögensverwaltung und Vertretung von Kirchengemeinden und (Kirchen-) Gemeindeverbänden
222
Veröffentlichung
diözesaner Bestimmungen
betreffend die Vermögensverwaltung und Vertretung
von Kirchengemeinden und (Kirchen-) Gemeindeverbänden
Bekanntmachung
des Ministerpräsidenten
Vom 20. März 2025
Gemäß § 11 Absatz 4 der Vereinbarung über die staatliche Mitwirkung bei der Bildung und Veränderung katholischer Kirchengemeinden und (Kirchen-) Gemeindeverbände sowie dem Erlass kirchlicher Vorschriften über deren gesetzliche Vertretung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den (Erz-) Diözesen im Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Oktober 2024 (GV. NRW. S. 644, ber. S. 875) wird die beigefügte diözesane Bestimmung betreffend die Vermögensverwaltung und Vertretung von Kirchengemeinden und (Kirchen-) Gemeindeverbänden veröffentlicht.
- MBl. NRW. 2025 S. 582