Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2025 Nr. 22 vom 12.5.2025 Seite 655 bis 662

Zweite Änderung der Richtlinien zur Förderung des ökologischen Landbaus
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Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage
 

Zweite Änderung der Richtlinien zur Förderung des ökologischen Landbaus

7861

Zweite Änderung der Richtlinien
zur Förderung des ökologischen Landbaus

Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
II A 4-63.03.10.04 - 001005

Vom 29. April 2025

1
Die Richtlinien zur Förderung des ökologischen Landbaus vom 31. Mai 2023 (MBl. NRW. S. 604), die durch Runderlass vom 25. November 2024 (MBl. NRW. S. 1197) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:

1. In Nummer 8.3.2 Satz 1 wird die Angabe „5 Prozent“ durch die Angabe „3 Prozent“ ersetzt.

2. Die Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2025 S. 658