Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2025 Nr. 22 vom 12.5.2025 Seite 655 bis 662
| Zweite Änderung der Richtlinien zur Förderung des ökologischen Landbaus |
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| Normkopf Norm Normfuß |
| zugehörige Anlagen : |
Zweite Änderung der Richtlinien zur Förderung des ökologischen Landbaus
7861
Zweite Änderung
der Richtlinien
zur Förderung des ökologischen Landbaus
Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
II A 4-63.03.10.04 - 001005
Vom 29. April 2025
1
Die
Richtlinien zur Förderung des ökologischen Landbaus vom 31. Mai 2023 (MBl. NRW. S. 604), die durch Runderlass vom 25. November
2024 (MBl. NRW. S. 1197) geändert worden sind, werden
wie folgt geändert:
1. In Nummer 8.3.2 Satz 1 wird die Angabe „5 Prozent“ durch die Angabe „3 Prozent“ ersetzt.
2. Die Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2025 S. 658