Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2025 Nr. 24 vom 2.6.2025 Seite 693 bis 730
| Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung nach Gewalt an Frauen und Mädchen |
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Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung nach Gewalt an Frauen und Mädchen
21630
Änderung der Richtlinie über die Gewährung
von Zuwendungen
zur Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung
nach Gewalt an Frauen und Mädchen
Runderlass
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration
Vom 7. Mai 2025
1
In
Nummer 4.2.3 Satz 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung nach Gewalt an Frauen
und Mädchen vom 24. April 2024 (MBl. NRW. S. 621)
wird die Angabe „30. Juni“ durch die Angabe „31. Dezember“ ersetzt.
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das
Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
- MBl. NRW. 2025 S. 694