Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2025 Nr. 24 vom 2.6.2025 Seite 693 bis 730

Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung nach Gewalt an Frauen und Mädchen
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Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung nach Gewalt an Frauen und Mädchen

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Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung
nach Gewalt an Frauen und Mädchen

Runderlass
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Vom 7. Mai 2025

1
In Nummer 4.2.3 Satz 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung nach Gewalt an Frauen und Mädchen vom 24. April 2024 (MBl. NRW. S. 621) wird die Angabe „30. Juni“ durch die Angabe „31. Dezember“ ersetzt.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

- MBl. NRW. 2025 S. 694