Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 42 vom 10.7.2025

Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zum Aufbau kommunaler Präventionsketten
Amtlich verbindliche PDF Fassung

Normkopf
Norm
Normfuß
 

Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zum Aufbau kommunaler Präventionsketten

2170

Änderung der Richtlinie
zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des
Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“
zum Aufbau kommunaler Präventionsketten

Runderlass
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
- Az.: 97.20.01.01-000001 -

Vom 3. Juli 2025

1
In Nummer 7.1.2 Satz 3 der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zum Aufbau kommunaler Präventionsketten vom 10. Dezember 2024 (MBl. NRW. S. 1261) wird die Angabe „1. April“ durch die Angabe „15. August“ ersetzt.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

MB.NRW 2025 Nr. 42