Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 42 vom 10.7.2025
| Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zum Aufbau kommunaler Präventionsketten |
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Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zum Aufbau kommunaler Präventionsketten
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Änderung der
Richtlinie
zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des
Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“
zum Aufbau kommunaler Präventionsketten
Runderlass
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration
- Az.: 97.20.01.01-000001 -
Vom 3. Juli 2025
1
In Nummer 7.1.2 Satz 3 der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im
Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zum Aufbau
kommunaler Präventionsketten vom 10. Dezember 2024 (MBl. NRW. S. 1261) wird die Angabe „1. April“ durch die Angabe „15. August“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im
Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.