Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 106 vom 24.9.2025

Öffentliche Ausschreibung für die Landesgartenschauen 2032 und 2035 in Nordrhein-Westfalen
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Öffentliche Ausschreibung für die Landesgartenschauen 2032 und 2035 in Nordrhein-Westfalen

7820

Öffentliche Ausschreibung
für die Landesgartenschauen 2032 und 2035 in Nordrhein-Westfalen

Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
II.A.2 - 63.03.05.04.10

Vom 17. September 2025

Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen wird hiermit die Durchführung der Landesgartenschauen in den Jahren 2032 und 2035 ausgeschrieben.

1
Präambel
Zukunftsfähige Stadtentwicklung muss im Kontext von demographischer Entwicklung, Klimawandel und Standortprofilierung auch einen Schwerpunkt auf die Entwicklung und Sicherung von Grün- und Freiflächen legen. Wohnortnahes Grün, naturnahe innerstädtische Gewässer, Gärten und Parkanlagen verbessern Lebens- und Umweltqualität unserer Städte und leisten einen Beitrag zu einer sozial orientierten, alters- und behindertengerechten, klimaangepassten, integrierten und integrativen Stadtentwicklungspolitik. Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen bieten seit mehr als 40 Jahren den Städten und Gemeinden Lösungen für diese Herausforderungen und leisten so einen erheblichen Beitrag zur Stadtentwicklung. Viele Städte und Gemeinden konnten ihr Profil maßgeblich schärfen. Landesgartenschauen finden im engen Zusammenwirken mit Bürgerinnen und Bürgern statt und stärken die Identifikation mit den heimischen Städten und Kommunen nachweislich. Landesgartenschauen wirken zeitlich lange über den Durchführungszeitraum der Gartenschau hinaus und schaffen somit einen dauerhaften städtebaulichen Mehrwert und erhöhen den Wohnwert für die lokale Bevölkerung.

Die Landesregierung bekennt sich dazu, die erfolgreiche Strategie der Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen fortzusetzen. Die Ausschreibung richtet sich vorrangig an kleinere und mittlere Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

2
Ziele
Landesgartenschauen haben das Ziel, als Teil einer nachhaltigen Stadtentwicklung die Lebens- und Umweltqualität in den Städten und Gemeinden unseres Landes zu verbessern, Umweltbelastungen wie Hitze, Lärm oder Staub zu reduzieren und barrierefreie Orte der Begegnung für Jung und Alt sowie des kulturellen und sportlichen Austausches zu schaffen. Sie sollen dazu beitragen,
- die Lebens- und Aufenthaltsqualität zu erhöhen,
- dauerhafte Grün- und Freiflächen zu schaffen, beziehungsweise auf künftige Anforderungen auszurichten,
- die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung der Stadt zu verbessern,
- einen Beitrag zur Anpassung der Städte an den Klimawandel zu leisten,
- einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas und der Umweltgerechtigkeit zu leisten,
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Qualität von wohnortnahen Grünstrukturen,
- Flächen zur Förderung der Biodiversität bereit zu stellen,
- die soziale und kulturelle Eigenentwicklung zu stärken,
- die Eigeninitiativen von Städten und Gemeinden sowie der Bürgerinnen und Bürger zur ökologisch orientierten Gestaltung des Wohnumfeldes zu unterstützen,
- bürgerschaftliches Engagement in den Kommunen auszulösen, zu unterstützen und gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern,
- historische Garten- und Parkanlagen zu rekonstruieren und neue herauszubilden,
- die Sensibilisierung und Aktivierung der Bevölkerung durch beispielhafte Lösungen in der Grün- und Landschaftsgestaltung, der ökologischen Bewirtschaftung, durch Ausstellungen, Lehrschauen und sonstige Veranstaltungen zu gärtnerischen und naturverbundenen Themen zu fördern.

Landesgartenschauen schaffen einen festen Zeitrahmen, um konkrete städtebauliche und grünplanerische Maßnahmen umzusetzen und bürgernah präsentieren zu können. Sie sind interdisziplinäre Veranstaltungen (mit einem Durchführungszeitraum in der Regel von April bis Oktober), an denen die Berufsgruppen des Garten-, Landschafts- und Städtebaues mitwirken. Der gärtnerische Berufsstand erhält durch sie die Möglichkeit, seine Beiträge und seine Leistungsfähigkeit zur gestalterischen und ökologischen Verbesserung, zu kreativem Grün sowie zum fachgerechten Umgang mit dem historischen Erbe darzustellen. Sie sind darüber hinaus ein Beitrag zur Förderung des regionalen Mittelstandes.

Gartenschauen sind nicht zuletzt Experimentierräume für die Verbesserung der Freiflächensituation und des urbanen Grüns in der Stadt, für gestalterische Innovationen und für Impulse zu Gartenkunst und Landschaftsarchitektur sowie für zukunftsorientierten Stadtumbau. Sie entwickeln richtungweisende soziale und umweltpädagogische Strategien, die die Menschen für ökologische Zusammenhänge und ästhetische Qualitäten der Natur und damit für die bewusste Gestaltung, Erhaltung und Pflege der eigenen Lebensumwelt sensibilisieren sollen.

Durch Gartenschauen können standortbezogene Herausforderungen aufgegriffen und Lösungsansätze durch Grünflächengestaltung unterstützt werden. Beispielhaft seien genannt:

Im Siedlungsbereich:

- Erstellung und Umsetzung eines Konzepts zur Integration von Grünstrukturen in den Siedlungsraum,
- Umnutzung von Brach- oder Konversionsflächen,
- Renaturierung von Gewerbebrachen oder Deponieflächen,
- Anlage von Grünflächen und Gewässern für Kaltluftschneisen,
- Anlage innerstädtischer Retentionsräume für Starkregenereignisse,
- innerstädtische Gestaltung zur Vermeidung von Hitzeinseln,
- Vernetzung und Ausbau von kommunalen oder regionalen Grünzügen,
- Begrünung von baulichen Anlagen (einschließlich Fassadenbegrünung, Dachbegrünung, Hofbegrünung) und deren Einbindung in die Umgebung,
- Maßnahmen der Grünplanung zur Verkehrsberuhigung und zur attraktiven Gestaltung von Fuß- und Radwegen, Straßenräumen und ÖPNV-Trassen,
- Schaffung von Spiel-, Sport- und Erholungsmöglichkeiten im Wohnumfeld,
- Anlage oder Modernisierung von Kleingartenanlagen und öffentlichen Gemeinschaftsgärten sowie deren Integration in städtebauliche Gesamtkonzepte,
- Erstellung und Weiterentwicklung von vorbildlichen Grünanlagen und Parks.

Im Außenbereich:

- Gestaltung von Ortsrändern, -zufahrten und -verbindungen,
- Maßnahmen zur Biotopvernetzung,
- umweltverträgliche Entwicklung von Fremdenverkehrsangeboten,
- Gestaltung der Kulturlandschaft.

3
Träger der Landesgartenschauen

3.1
Träger der Landesgartenschauen sind Städte oder Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

3.2
Veranstalter sind gemeinsam der Träger und die gemeinnützige Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau und Landespflege Nordrhein-Westfalen, Haus der Grünen Verbände, Zum Steigerhaus 14, 46117 Oberhausen (LAGL).

3.3
Die Veranstalter bilden für die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau eine Bau- und Betriebsgesellschaft. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung der im Bewerbungsverfahren und im Wettbewerb formulierten Ziele und Inhalte.

4
Voraussetzungen

4.1
Allgemeine Vorgaben
Landesgartenschauen sind unter Beachtung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung umzusetzen.

4.2
Anforderungen
- Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Landschaftsbestandteile,
- Grünordnerisches Handlungskonzept mit realisierbarem Zeitplan, eingebunden in eine integrierte Stadtentwicklungsplanung,
- Sicherstellung der Finanzierung der Investitions-, Veranstaltungs- und Folgekosten im Rahmen der kommunalen Haushaltsplanung des Trägers,
- Planungsrechtliche Sicherung des künftigen Landesgartenschaugeländes (regelmäßig als öffentliche Grünfläche),
- Anbindung an das ÖPNV-, Radwege- und Straßennetz,
- Tragfähiges und finanzierbares Nachnutzungs- und Pflegekonzept, das die Folgen der Klimakrise (Hitze, Trockenheit, Starkregen, Überflutung) berücksichtigt.

Die „Ökologischen Kriterien für Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen“ laut Anlage sind zu beachten.

4.3
Ausschreibung

4.3.1
Planung
Für die Landesgartenschau ist ein offener Ideen- und Planungswettbewerb des Trägers in Abstimmung mit den künftigen Veranstaltern auszuschreiben. Zugelassen sind nur Landschaftsarchitektinnen oder Landschaftsarchitekten oder Arbeitsgemeinschaften, in denen die Landschaftsarchitektin oder der Landschaftsarchitekt federführend ist.

4.3.2
Realisierung
Landesgartenschauen sind auch Demonstrations- und Leistungsschauen des nordrhein-westfälischen Gartenbaus. Es sollten weitestgehend typische Materialien der Region verwendet werden. Auf nordrhein-westfälische Herkünfte bei Saatgut-, Pflanzen- und Gehölzlieferungen mit klimaangepassten Eigenschaften sowie Dienstleistungen aus der Region sollte vorrangig zurückgegriffen werden. Das charakteristische Erscheinungsbild der Region ist hervorzuheben.

Gleichzeitig sind veränderte Bedingungen durch den Klimawandel in der Planung zu berücksichtigen und durch eine klimaangepasste Gestaltung des Geländes, wie zum Beispiel einer weitestgehenden Versickerung des Niederschlagswassers oder smarten Bewässerungssystemen, zu realisieren.

5
Bewerbung und Vergabe

5.1
Bewerbung
Städte oder Gemeinden übersenden ihre Bewerbungsunterlagen für das Jahr 2032 bis zum 1. März 2027 und für das Jahr 2035 bis zum 1. März 2030 an das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf.

Es wird empfohlen, bei der Erstellung der Bewerbung die LAGL zu beteiligen. Deren „Leitfaden für die Bewerbung zur Landesgartenschau Nordrhein-Westfalen“ (www.lagl-nw.de) enthält zahlreiche praktische Hinweise zu Details des Bewerbungsverfahrens.

Wegen der zeitlichen Nähe zur geplanten „Internationalen Gartenausstellung Rheinisches Revier 2037“ werden für das Jahr 2035 keine Bewerbungen von Städten und Kommunen aus dem Gebiet des Rheinischen Reviers zugelassen.

5.2
Vergabe
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz setzt im Benehmen mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung eine Bewertungskommission ein, die die vorliegenden Bewerbungen prüft und eine Auswahlempfehlung erarbeitet. Die Entscheidung über die abschließende Auswahl des für die Durchführung vorgesehenen Standortes trifft das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Benehmen mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Der Bewertungskommission gehören neben Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung je eine Vertreterin oder ein Vertreter
- des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten,
- des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW e.V.,
- des Städte- und Gemeindebundes NRW oder des Städtetages NRW,
- der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesentwicklung, Landesgruppe NRW,
- des Tourismus NRW e.V.,
- des Landesbüros der Naturschutzverbände,
- der Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Kleingärtner in NRW,
- der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz e.V., Landesgruppe NRW
an.

6
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sollen qualifizierte Informationen über die Ziele im Sinn der Nummer 2 und die Erfüllung der Voraussetzungen im Sinn der Nummer 4 bieten. Die LAGL bietet allen interessierten Städten und Kommunen auf Anfrage Beratungen und Informationsmaterialien als Orientierungshilfe mit Anregungen zum Bewerbungskonzept an.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

6.1
Definition der Ziele, die mit der Landesgartenschau erreicht werden sollen, Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele und Begründung, warum die Landesgartenschau das geeignete Instrument zur Erreichung dieser Ziele ist.

6.2
Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten und der regionalen Bezüge unter Beachtung der Zielsetzungen der Nummer 2 (unter anderem Daten über Bevölkerung, Wirtschaft, Infrastruktur); Aussagen zur integrierten Stadtentwicklungsplanung; Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, sofern ein solches vorliegt.

6.3
Lageplan des Geländes mit Erläuterungen über die Grundvorstellung zur Gestaltung (Übersichtspläne, standortspezifisches Leitthema), die vorhandene beziehungsweise geplante Infrastruktur, die planungsrechtliche Absicherung und die Eigentumsverhältnisse / vorläufige Sicherung der Flächenverfügbarkeit.

6.4
Beschluss des Stadt- beziehungsweise Gemeinderates zur Durchführung der Landesgartenschau.

6.5
Eckpunkte für ein Marketingkonzept.

6.6
Konzeptentwurf für die Folgenutzung und -pflege des Geländes mit Angaben zur Finanzierung mindestens für die folgenden fünf Jahre nach Beendigung der Gartenschau.

6.7
Konzept der Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Organisationen in die Vorbereitung und Durchführung der Gartenschau.

6.8
Eckpunkte zu geplanten inhaltlichen Schwerpunkten von Sonderveranstaltungen und Sonderprogramme gärtnerischer, kultureller und sportlicher Art.

6.9
Kosten-, Finanzierungs- und Zeitpläne
- für die Landesgartenschau,
- Projektplan "Investitionen" mit Verweisen auf die grundsätzliche Förderfähigkeit der jeweiligen Maßnahmen aus einschlägigen Förderprogrammen beziehungsweise Projektplan "Durchführung" (siehe Nummern 7.3.1 und 7.3.2)
- für die vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen; für die Umsetzung des städtebaulichen Handlungskonzepts, sofern ein solches vorliegt und
- für sonstige Maßnahmen.

6.10
Stellungnahme der Aufsichtsbehörde über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Trägers.

7
Finanzierung
Die Stadt oder Gemeinde, die den Zuschlag zur Durchführung der Landesgartenschau erhält, hat als verantwortlicher Träger die Gesamtfinanzierung sicherzustellen.

7.1
Haushaltswirtschaftliche Voraussetzungen
Eine Stadt oder eine Gemeinde kann sich nur dann bewerben, wenn sie haushaltsrechtlich dazu in der Lage ist. Dies gilt für alle Städte und Gemeinden mit einem ausgeglichenen Haushalt (§ 75 Absatz 2 Gemeindeordnung).

Städte und Gemeinden in der Haushaltssicherung und Stärkungspaktkommunen ist eine Bewerbung nicht grundsätzlich verwehrt. Die Bewerbung bedarf aber der Zustimmung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde. Eine Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde ist immer dann ausgeschlossen, wenn durch die Ausrichtung der Landesgartenschau die Genehmigung beziehungsweise die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts beziehungsweise des Haushaltssanierungsplanes in zukünftigen Jahren gefährdet ist. Ausgeschlossen von der Bewerbung für künftige Landesgartenschauen sind Städte und Gemeinden, die sich nicht nur vorübergehend nach § 82 der Gemeindeordnung in der vorläufigen Haushaltsführung befinden.

7.2
Landesförderung
Das Land fördert Maßnahmen für die Landesgartenschau, die über bestehende Förderprogramme realisiert werden sollen, vorrangig soweit entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die investiven Maßnahmen, die nicht im Rahmen bestehender Förderprogramme umgesetzt werden können, werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gefördert.

7.3
Projektplan
Für die Durchführung der Landesgartenschau ist zusätzlich zu der nach kommunalem Haushaltsrecht vorgeschriebenen Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben ein Projektplan aufzustellen, der in die Teile "Investitionen" und "Durchführung" zu gliedern ist. In diesem sind alle Kosten der Landesgartenschau zu erfassen und deren Finanzierung, sowie die Pflegekosten der nächsten drei Jahre nach Beendigung der Landesgartenschau aufzuzeigen.

7.3.1
Projektplan "Investitionen"
In diesem Teil des Projektplans sind alle investiven Maßnahmen, die in einem direkten Zusammenhang mit der Landesgartenschau stehen, und deren Finanzierung zu nennen. Investitionsmaßnahmen, für die Zuwendungen gewährt werden, sind einschließlich ihrer Gesamtfinanzierung in diesem Teil gesondert darzustellen.

7.3.2
Projektplan "Durchführung"
In diesem Teil des Projektplanes sind
- die konsumtiven beziehungsweise temporären Maßnahmen,
- die Personal- und Sachkosten,
- Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen stehen,
- Ausgaben für Pflege und Unterhaltung des Geländes während der Gartenschau
und deren Finanzierung zu erfassen.

7.4
Sonstiges
Dem Träger wird freigestellt, das Gelände der Landesgartenschau zur Erzielung von Einnahmen zu bewirtschaften. Die damit zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben (zum Beispiel Einzäunung, Kassen) sind ebenfalls im Teil "Durchführung" des Projektplans nachzuweisen.

MB.NRW 2025 Nr. 106