Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 115 vom 8.10.2025

Änderung der Rahmenrichtlinien ELER Investiv
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Änderung der Rahmenrichtlinien ELER Investiv

7817

Änderung der
Rahmenrichtlinien ELER Investiv

Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
II.3-63.05.01.01/000003-2024/0000139

Vom 2. Oktober 2025

1
Nummer 6.1.3 Buchstabe b die Rahmenrichtlinien ELER Investiv vom 22. August 2025 (MB.NRW 2025 Nr. 83), wird wie folgt gefasst:
„b) Die Überprüfung der angegebenen zuwendungsfähigen Ausgaben anhand einer Stichprobe sollte insbesondere bei mehr als 30 Rechnungsbelegen pro Mittelabruf erfolgen. Der Mindestumfang der Stichprobe beträgt 50 Prozent der Rechnungsbelege und 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Antrag.“

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

MB.NRW 2025 Nr. 115