Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 115 vom 8.10.2025
| Änderung der Rahmenrichtlinien ELER Investiv |
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Änderung der Rahmenrichtlinien ELER Investiv
7817
Änderung der
Rahmenrichtlinien ELER Investiv
Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
II.3-63.05.01.01/000003-2024/0000139
Vom 2. Oktober 2025
1
Nummer 6.1.3 Buchstabe b die Rahmenrichtlinien ELER Investiv vom 22. August
2025 (MB.NRW 2025 Nr. 83), wird wie folgt gefasst:
„b) Die Überprüfung der angegebenen zuwendungsfähigen Ausgaben anhand einer
Stichprobe sollte insbesondere bei mehr als 30 Rechnungsbelegen pro Mittelabruf
erfolgen. Der Mindestumfang der Stichprobe beträgt 50 Prozent der
Rechnungsbelege und 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Antrag.“
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.