Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 184 vom 3.12.2025

Elfte Änderung der Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
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Elfte Änderung der Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe

21220

Elfte Änderung der Berufsordnung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Bekanntmachung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Vom 29. März 2025

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 29. März 2025 aufgrund von § 31 Heilberufsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), das zuletzt durch Gesetz vom 30. Januar 2024 (GV. NRW. S. 81) geändert worden ist, folgende Änderung der Berufsordnung vom 15. November 2003, die zuletzt durch Beschluss vom 27. November 2021 (MBl. NRW. 2022 S. 92) geändert worden ist, beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Oktober 2025 genehmigt worden ist.

Artikel I

1. § 15 Absatz 1 Satz 1 der Berufsordnung wird wie folgt gefasst:
„Ärztinnen und Ärzte, die sich an einem Forschungsvorhaben beteiligen, bei dem in die psychische oder körperliche Integrität eines Menschen eingegriffen oder Körpermaterialien oder Daten verwendet werden, die sich einem bestimmten Menschen zuordnen lassen, müssen sicherstellen, dass vor der Durchführung des Forschungsvorhabens eine Beratung erfolgt, die auf die mit ihm verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen zielt und die von einer bei der zuständigen Ärztekammer gebildeten Ethik-Kommission oder von einer anderen, nach Landesrecht gebildeten unabhängigen und interdisziplinär besetzten Ethik-Kommission durchgeführt wird.“

2. Nach § 15 Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
„(2) Ist bereits eine Beratung von ärztlichen Kolleginnen oder Kollegen gemäß Absatz 1 erfolgt, zeigen Ärztinnen und Ärzte ihre Beteiligung an dem Forschungsvorhaben unter Nachweis der erfolgten Beratung bei der für sie nach Landesrecht zuständigen Ethik-Kommission an.“

3. In § 15 werden die bisherigen Absätze 2 und 3 die Absätze 3 und 4.

Artikel II

Diese Änderung der Berufsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Münster, den 31. März 2025

Dr. med. Johannes Albert  G e h l e
Präsident

Genehmigt:
Düsseldorf, den 23. Oktober 2025

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
H a m m

Die Änderung der Berufsordnung wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Internet auf der Homepage der Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ bekannt gemacht.

Münster, den 27. Oktober 2025

Dr. med. Johannes Albert  G e h l e
Präsident

MB.NRW 2025 Nr. 184