Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 51 vom 26.8.1999 Seite 1023 bis 1032
Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe Vom 25. November 1995/13. Juli 1999 |
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Normkopf Norm Normfuß |
Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe Vom 25. November 1995/13. Juli 1999
I.
21220
Änderung der
Weiterbildungsordnung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Vom 25. November 1995/13. Juli 1999
Aufgrund des § 34 Abs. 1 und § 42 des Heilberufsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 1994 (GV. NRW. S. 204) - SGV. NRW.2122 -, hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe in ihrer Sitzung am 25.11.1995 die folgende Änderung der Weiterbildungsordnung beschlossen, die durch Erlaß des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Juli 1999 - IIIB3-0810.57 - genehmigt worden ist.
Artikel I
Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 30. Januar 1993 (SMBL. NRW.21220) wird wie folgt geändert:
In Abschnitt I der WO der Ärztekammer Westfalen-Lippe in der Fassung vom 30.01.1993 wird eingefügt:
Unter 5. Augenheilkunde als:
" 5.A.2
Fachkunde in der Laserchirurgie in der Augenheilkunde
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Laserchirurgie.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter laser-chirurgischer Eingriffe.
Mindestdauer der Weiterbildung: 1 Jahr
Die Weiterbildung zum Erwerb der Fachkunde muß ganztägig und in hauptberuflicher Stellung durchgeführt werden. "
" 5.A.3
Fachkunde okuläre Eingriffe in der Augenheilkunde
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung okulärer Eingriffe höheren Schwierigkeitsgrades.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter okulärer Eingriffe höheren Schwierigkeitsgrades.
Mindestdauer der Weiterbildung: 1 Jahr
Die Weiterbildung zum Erwerb der Fachkunde muß ganztägig und in hauptberuflicher Stellung durchgeführt werden. "
Unter 7. Chirurgie als:
" 7.A.2
Fachkunde Ösophago-Gastro-Duodenoskopie in der Chirurgie
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Indikationsstellung, Durchführung, Befunderhebung und Befundauswertung der Ösophago-Gastro-Duodenoskopie.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Ösophago-Gastro-Duodenoskopien. "
Unter 8. Diagnostische Radiologie als:
" 8.A.1
Fachkunde Sonographie der weiblichen Genitalorgane in der Diagnostischen Radiologie
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der weiblichen Genitalorgane.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Sonographien der weiblichen Genitalorgane. "
" 8.A.2
Fachkunde Sonographie der Brustdrüse in der Diagnostischen Radiologie
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Brustdrüse.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Sonographien der Brustdrüse. "
" 8.A.3
Fachkunde Sonographie der abdominellen und retroperitonealen Gefäße in der Diagnostischen Radiologie
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der abdominellen und retroperitonealen Gefäße.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Sonographien der abdominellen und retroperitonealen Gefäße. "
Unter 9. Frauenheilkunde und Geburtshilfe als:
" 9.A.4
Fachkunde Sonographie der Brustdrüse in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Brustdrüse.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Sonographien der Brustdrüse. "
" 9.A.5
Fachkunde Mammographie in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Mammographie.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Mammographien. "
" 9.A.6
Fachkunde Sonographie der Gefäße des weiblichen Genitalsystems in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Gefäße des weiblichen Genitalsystems.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Sonographien der Gefäße des weiblichen Genitalsystems. "
Unter 12. Herzchirurgie als:
" 12.A.2
Fachkunde Echokardiographie herznaher Gefäße in der Herzchirurgie
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Echokardiographie.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Echokardiographien. "
Unter 15. Innere Medizin als:
" 15.A.4
Fachkunde Sonographie der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße in der Inneren Medizin
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße. "
" 15.A.5
Fachkunde Bronchoskopie in der Inneren Medizin
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Indikationsstellung, Durchführung, Befunderhebung und Befundauswertung der Bronchoskopie.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Bronchoskopien. "
" 15.A.6
Fachkunde Echokardiographie in der Innere Medizin
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten in der Echokardiographie des Gebietes.
Mindestdauer der Weiterbildung: 6 Monate "
Unter 16. Kinderchirurgie als:
" 16.A.2
Fachkunde Sonographie der Bewegungsorgane in der Kinderchirurgie
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Bewegungsorgane.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Sonographien der Bewegungsorgane. "
" 16.A.3
Fachkunde Sonographie der Säuglingshüfte in der Kinderchirurgie
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographien der Säuglingshüfte.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Sonographien der Säuglingshüfte. "
" 16.A.4
Fachkunde Ösophago-Gastro-Duodenoskopie in der Kinderchirurgie
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Indikationsstellung, Durchführung, Befunderhebung und Befundauswertung der Ösophago-Gastro-Duodenoskopie.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Ösophago-Gastro-Duodenoskopien. "
" 16.A.5
Fachkunde Sigmoido-Koloskopie in der Kinderchirurgie
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Indikationsstellung, Durchführung, Befunderhebung und Befundauswertung der Sigmoido-Koloskopie.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Sigmoido-Koloskopien. "
" 16.A.6
Fachkunde Bronchoskopie in der Kinderchirurgie
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Indikationsstellung, Durchführung, Befunderhebung und Befundauswertung der Bronchoskopie.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Bronchoskopien. "
Unter 17. Kinderheilkunde als:
" 17.A.2
Fachkunde Sonographie der Nebenhöhlen in der Kinderheilkunde
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Nebenhöhlen.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Sonographien der Nebenhöhlen. "
" 17.A.3
Fachkunde Sonographie der Schilddrüse in der Kinderheilkunde
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Schilddrüse.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Sonographien der Schilddrüse. "
" 17.A.4
Fachkunde Sonographie der Gesichtsweichteile und Weichteile des Halses in der Kinderheilkunde
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Gesichtsweichteile und Weichteile des Halses.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Sonographien der Gesichtsweichteile und Weichteile des Halses. "
" 17.A.5
Fachkunde Sonographie der Thoraxorgane in der Kinderheilkunde
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Thoraxorgane..
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Sonographien der Thoraxorgane. "
" 17.A.6
Fachkunde Sonographie der weiblichen Genitalorgane in der Kinderheilkunde
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der weiblichen Genitalorgane.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Sonographien der weiblichen Genitalorgane. "
Unter 22. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie als:
" 22.A.2
Fachkunde Sonographie der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße in der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße. "
Unter 27. Nuklearmedizin als:
" 27.A.1
Fachkunde Magnetresonanztomographie und -spektroskopie in der Nuklearmedizin
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Magnetresonanztomographie und -spektroskopie.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Untersuchungen mit der Magnetresonanztomographie und -spektroskopie.
Mindestdauer der Weiterbildung: 2 Jahre und Nachweis der anrechnungsfähigen 1-jährigen Weiterbildung im Gebiet "Diagnostische Radiologie" in der Nuklearmedizin.
Die Weiterbildung zum Erwerb der Fachkunde muß ganztägig und in hauptberuflicher Stellung durchgeführt werden. "
Artikel II
Diese Änderung der Weiterbildungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Ministerial-blatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Münster, den 27. November 1995
Dr. med. Ingo F l e n k e r
Präsident
Die vorstehende Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 25. November 1995/13. Juli 1999 wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgemacht.
Münster, den 22. Juni 1999
Dr. med. Ingo Flenker
Präsident
Genehmigt.
Düsseldorf, den 13. Juli 1999
Ministerium für Frauen,
Jugend, Familie und Gesundheit
des Landes Nordrhein-Westfalen
III B 3 - 0810.57
Im Auftrag
( Dr. H e r m a n n )
MBl. NRW. 1999 S. 1027