Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 20 vom 10.4.2000 Seite 295 bis 310
Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden (GV) nach Maßgabe des Landeshaushalts 2000 |
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zugehörige Anlagen : |
Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden (GV) nach Maßgabe des Landeshaushalts 2000
Innenministerium
Finanzministerium
Bekanntgabe der Zuweisungen an
Gemeinden (GV)
nach Maßgabe des Landeshaushalts 2000
Gem. RdErl.
d. Innenministeriums - III B 2 - 54.10.10 - 2035/00 -
u. d. Finanzministeriums - KomF – 1401 – 2000 - IV B
3 - v. 10.3.2000
Gemäß § 34 des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2000 vom 17. Dezember 1999 (GV. NRW. S. 718) geben wir die haushaltsmäßige Zuordnung und die Zweckbestimmung mit den Haushaltsansätzen für die Zuweisungen bekannt, die den Gemeinden (GV) nach Maßgabe des Landeshaushalts für das Haushaltsjahr 2000 gewährt werden sollen.
MBl.
NRW 2000 S. 298