Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 24 vom 26.4.2000 Seite 433 bis 446
Investitionsprogramm 2000 und sonstige Krankenhausmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen |
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Normkopf Norm Normfuß |
zugehörige Anlagen : |
Investitionsprogramm 2000 und sonstige Krankenhausmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Frauen, Jugend,
Familie und Gesundheit
Investitionsprogramm 2000
und sonstige Krankenhausmaßnahmen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bek. d. Ministeriums für Frauen, Jugend,
Familie und Gesundheit
v. 8.3.2000 - III C 1 - 5750.02
Nach § 20 des Krankenhausgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - KHG NRW - vom 16. Dezember 1998 (GV. NRW. S. 696), wird für das Jahr 2000 folgendes Investitionsprogramm aufgestellt und veröffentlicht:
1.
Zur Finanzierung stehen folgende Mittel zur Verfügung:
1.1 |
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1.2 |
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1 209 000 000 DM |
2.
Die unter 1. genannten Mittel werden wie folgt verplant:
2.1 |
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2.21 |
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2.22 |
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zusammen 2.21 und 2.22 |
270 277 000 DM |
2.23 |
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2.3 |
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2.4 |
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1 209 000 000 DM |
3.
Sofern bei den Förderrahmenerhöhungen (Nr. 2.3) Haushaltsmittel nicht in Anspruch genommen werden, wird das Förder-volumen (Nrn. 2.21 und 2.22 zusammen) bzw. das Mittelkontingent (Nr. 2.23 )um diesen Betrag erhöht.
4.
Diese Bekanntmachung ist keine Genehmigung zum Baubeginn. Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach dem KHG NW entsteht nach § 20 S. 4 KHG NRW mit der schriftlichen Bewilligung der Fördermittel, mit der auch die Aufnahme der in der Anlage A genannten Vorhaben in das Investitionsprogramm 2000 verbunden ist.
MBl. NRW 2000 S. 439