Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 44 vom 31.7.2000 Seite 773 bis 780
Feststellung der Befähigung anderer Bewerber nach § 22 Abs. 3 LBG; Laufbahn des mittleren Dienstes in der Steuerverwaltung |
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Feststellung der Befähigung anderer Bewerber nach § 22 Abs. 3 LBG; Laufbahn des mittleren Dienstes in der Steuerverwaltung
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Feststellung der Befähigung
anderer Bewerber
nach § 22 Abs. 3 LBG;
Laufbahn des mittleren Dienstes in der Steuerverwaltung
Bek. d. Innenministeriums v. 13.6.2000 - 0.2.03 -12 - 2/00
Einem Bewerber für die Laufbahn des mittleren Dienstes in der Steuerverwaltung, der die fachlichen Voraussetzungen für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst erfüllt, wird die Befähigung für diese Laufbahn als anderer Bewerber zuerkannt, wenn er die für die Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Erster Teil Abschnitt drei der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten - StBAPO) vorgeschriebene Ausbildung absolviert und die der Laufbahnprüfung (Vierter Teil der StBAPO) entsprechende Abschlussprüfung bestanden hat.
MBl.
NRW 2000 S. 774