Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 52 vom 5.9.2000 Seite 933 bis 956
Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer im Haushaltsjahr 2000 |
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Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer im Haushaltsjahr 2000
Innenministerium
Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer
im Haushaltsjahr 2000
RdErl. d. Innenministeriums v. 8.8.2000
- III B 4 - 71.02-7343 II/00 -
Die Gesamtsumme des auf die Gemeinden entfallenden Anteils an der Einkommensteuer nach dem Ist-Aufkommen wird für die Monate April bis Juni 2000 auf
2.563.934.907,04 DM
festgesetzt.
Bei der Ermittlung des den Gemeinden zustehenden Anteils an der Einkommensteuer sind die Leistungen an andere Bundesländer im Rahmen der Lohnsteuerzerlegung, anteilig der auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil an den Bundeszahlungen im Familienleistungsausgleich und anteilig die auf natürliche Personen entfallenden Vergütungen von Körperschaftsteuer abgesetzt worden. Hinzugerechnet wurden die Leistungen anderer Bundesländer im Rahmen der Zerlegung des Zinsabschlages.
MBl. NRW. 2000 S. 954